Information zur Grundsteuerzahlung 2025
Wir bitten Folgendes zu beachten:
Aufgrund der Grundsteuerreform, verbunden mit der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage, haben die bisher gültigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit per Gesetz verloren. Die Grundsteuerzahlungen für 2025 sind ausschließlich auf der Grundlage der neuen Bescheide vorzunehmen.
Haben Sie bisher noch keinen neuen Grundsteuerbescheid für 2025 vorliegen, dann informieren Sie uns bitte darüber.
Alle Eigentümer von Garagen, Gartenlauben/Bungalows und sonstigen Gebäuden, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden, sind ab 2025 nicht mehr grundsteuerpflichtig, somit entfällt die Zahlungsverpflichtung (Fälligkeit 15.08.).
Sollten Sie dafür zur Begleichung der Grundsteuer Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte rechtzeitig, um Rückbuchungen zu vermeiden. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.
Bei Fragen können Sie sich gern unter der Tel. 037367/333-32, per E-Mail: d.rabe@pockau-lengefeld.de oder persönlich an die Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld wenden.