Wahlen

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates bzw. der Ortschaftsräte

An dieser Stelle möchten wir vorab über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in unserer Stadt am 09.06.2024 informieren. Die amtliche Bekanntmachung mit allen erforderlichen Angaben erfolgt im Stadtkurier am 04.05.2024.

Für die Wahl zum Stadtrat wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands:
Lorenz, Ehrenfried
Haugk, Steffen
Kelleher, Andrea
Buschbeck, Manuel
Schmieder, Jan
Krause, Grit
Löschner, Viola
Schreiber, Gunar
Albrecht, Tino
Friedemann, Thomas
Hartenberger, Claudia
Martinka, Manuela
Spiegelhauer, Florian
Ullrich, Markus

Freie Wähler Pockau-Lengefeld:
Findeisen, Ulrich
Schröter, Gunter
Ruhland, Jens
Braun, Mario
Jähnig, Martin
König, Daniela
Meinig, Lars
Seifert, Julienne
Sieber, Sindy
Trautzsch, Annett
Tutzschky, Gunter
Wagner, Astrid

Alternative für Deutschland:
Gottschalk, Dirk
Süß, Rainer
Zenker, Peter
Müller, Kai
Thierfelder, Johannes
Grunewald, Elias
Dost, Jirka Jürgen
Dähnert, Kai
Henker, Isa
Fritsch, Regina
Zielinski, Sabine

Sozialdemokratische Partei Deutschlands:
Michler, Ramona

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Zimmermann, Stefanie

Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit:
Glöckner, Gerd
Schmidt-Preißler, Ronny
Gräbner, Janek
Schubert, Martin
Morgenstern, Mike

Bürger für Pockau-Lengefeld:
Morgenstern, Toni
Friedemann, Martin
Schwaneberg, Marcus

 

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Forchheim wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands:
Arnold, Friedemann
Fischer, Jörg
Grund, Dr. Sarah
Arnold, Raphael

Freie Wähler Pockau-Lengefeld:
Walther, Doreen
Seifert, Julienne
Witzig, Maik
Ruhland, René

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Görsdorf wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Lengefeld wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands:
Kelleher, Andrea
Buschbeck, Manuel
Schmieder, Jan
Gasch, Petra
Löschner, Viola
Martinka, Manuela
Ullrich, Markus

Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit:
Gräbner, Janek
Schubert, Martin
Morgenstern, Mike

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Lippersdorf wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Freie Wähler Pockau-Lengefeld:
Gasch, Michael
Uhlich, Jens
Uhlig, Martin
Wagner, Steffen
Bieber, Frank
Manicke, Lars
Jähnig, Martin
Wagner, Astrid

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Pockau wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands:
Haugk, Steffen
Ruf, Christian-Hubert
Schreiber, Gunar
Hofmann, Marcel
Schönherr, Markus

Freie Wähler Pockau-Lengefeld:
Schröter, Gunter
Wittig, Lars
Dietze, Katrin
Uhlig, Timo

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Reifland wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Freie Wähler Pockau-Lengefeld:
Findeisen, Thomas
Findeisen, Markus
Hiekel, Torsten
Possekel, Maik
Meinig, Lars

Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit:
Schmidt-Preißler, Ronny

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Wernsdorf wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Wählergemeinschaft Wernsdorf:
Braun, Mario
Steinert, Manina
Plewan, Steffen
Göpfert, Marvin
Reichert, Willy
Braun, Martin
Schäfer, Uta

Für die Wahl zum Ortschaftsrat Wünschendorf wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Freie Bürgerschaft Wünschendorf:
Kempter, André
Findeisen, Ulrich
Heinritz, Uwe
Eccarius, Ulrike
Richter, Andy

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. L S 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. L S. 2745, befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.

Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindenden Europaparlaments- und Kommunalwahlen sowie der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

Pockau-Lengefeld, 04.01.2024
Meldebehörde der Stadt Pockau-Lengefeld


Hinweise zum Widerspruchsrecht

Jede Person hat die Möglichkeit Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung  gemäß  § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Der Antrag muss in schriftlicher Form vorliegen. Entsprechende Formulare sind im Meldeamt erhältlich.

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