Schiedsstelle

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen wurde am 13. Oktober 2007 schon 180 Jahre alt.

Bereits 1827 wurde das Schiedsmannswesen, beschränkt auf zivilrechtliche Streitigkeiten, zunächst für die Provinz Preußen eingeführt. Streitigkeiten wegen Geldforderungen konnten nun dort durch Schiedsmänner geschlichtet werden.

Da die Schiedsmänner in der Schlichtung sehr erfolgreich waren, hat sich das System der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und seit 1926 auch durch Schiedsfrauen bis auf den heutigen Tag erhalten. (Quelle: BDS e.V.)

Gemäß des Sächsischen Schiedsstellengesetzes ist auch die Stadt Pockau-Lengefeld verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V..

Zuständiger Friedensrichter für Pockau-Lengefeld:
Jörg Richter

Wenn Sie die Unterstützung des Friedensrichters benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Pockau-Lengefeld auf.
Telefon: 037367 / 333-52 oder 333-53

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