Information zur Grundsteuer 2025
Information zur Grundsteuer 2025
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid – bitte warten Sie auf den neuen Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Stadt Pockau-Lengefeld teilt mit, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, hilft Ihnen gern die hierfür zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 037367/333-32 weiter.
Ihre Kämmerei
Die neue Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer? Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu?
Mit dem nachfolgenden Flyer informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«
Flyer - Die neue Grundsteuer
Weitere Informationen find Sie auf der Seite Finanzämter des Freistaates Sachsen.