Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vermehrt bekomme nicht nur ich Nachfragen, warum ich in meiner Funktion als Bürgermeisterin der Stadt Pockau-Lengefeld eine Jubilarin oder einen Jubilar nicht besucht habe. Diese Frage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Jede Person hat die Möglichkeit, der Übermittlung von Daten, gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG, aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, zu widersprechen. Hiervon inbegriffen ist natürlich auch die Übermittlung der Jubiläen durch die Meldebehörde an mein Sekretariat. Sollten Sie – möglicherweise schon vor vielen Jahren – der Weitergabe der Daten widersprochen haben, müssen Sie diesen Antrag schriftlich widerrufen, denn erst dann können Ihre Daten auch an mein Sekretariat weitergegeben werden. Nur wenn keine Übermittlungssperre vorliegt, werde ich über das Jubiläum informiert und kann Ihnen persönlich oder mittels Karte gratulieren. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie den Antrag auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, gestellt haben, können Sie uns gern unter der Telefonnummer 037367 / 333-56 kontaktieren.
Zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt unserer Stadt teile ich Ihnen mit, dass das Bundesgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung seit 2018 den Umgang mit persönlichen Daten neu regelt. Dies betrifft auch die Daten zur Veröffentlichung von Jubiläen in Amtsblättern. Um dem Wunsch auf Veröffentlichung der Altersjubiläen (ab dem 70. Lebensjahr aller 5 Jahre) sowie der Ehejubiläen (ab dem 50.) weiterhin nachzukommen, benötigen wir nun Ihre Mithilfe. Wir werden in regelmäßigen Abständen wieder die nachfolgend abgedruckte Einwilligungserklärung sowie die Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt veröffentlichen. Sollten Sie den Wunsch haben, dass Ihr Alters- oder Ehejubiläum im Stadtkurier abgedruckt wird, bitten wir Sie, die Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurückzuschicken. Die Vordrucke liegen an der Anmeldung im Erdgeschoss des Rathauses Lengefeld zur Abholung bereit oder können auf der Internetseite der Stadt Pockau-Lengefeld heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine einmalige Einwilligungserklärung handelt, die bei Bedarf (zum Beispiel aller fünf Jahre) neu eingereicht werden muss. Darüber hinaus bitten wir Sie, die unterzeichnete Erklärung mindestens 8 Wochen vor Ihrem Jubiläum bei der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld einzureichen. Die Einwilligungserklärung darf ausschließlich von dem / den Betroffenen persönlich erteilt werden. Somit ist die eigenhändige Unterschrift dieser Person(en) unerlässlich.
Ich würde mich freuen, wenn Sie von dieser Möglichkeit wieder etwas mehr Gebrauch machen und hoffe auf zahlreiche Veröffentlichungen.
Ihre
Elke Schmieder