Information der Stadtkasse

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bei Überweisungen von Steuern ist es zwingend erforderlich, dass das Kassenzeichen laut Bescheid angegeben wird. Eine korrekte Zuordnung des eingezahlten Betrages ist sonst nur schwer oder gar nicht möglich.

Ihre Mitarbeiterinnen der Kämmerei

Kategorie: Informationen
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