Wissen Sie eigentlich, dass die im Stadtgebiet von Pockau-Lengefeld gefundenen Sachen im Fundbüro im Rathaus abgegeben und auf der städtischen Internetseite veröffentlicht werden?
Leider kommt es immer wieder vor, dass verloren gegangene Gegenstände gefunden und im Rathaus abgegeben aber nicht abgeholt werden. Wir möchten Sie daher darauf aufmerksam machen, dass Fundsachen zeitnah auf der städtischen Internetseite unter Stadtverwaltung / Fundbüro veröffentlicht werden, sodass man rund um die Uhr nachschauen kann, ob der verloren gegangene Gegenstand dort abgegeben wurde.
Sollten Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde (zum Beispiel Fundbüro der Stadtverwaltung oder Polizeidienststelle) anzuzeigen, damit die Fundsache dem Verlierer bzw. Eigentümer zurückgegeben werden kann. Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 Euro sind nicht anzeigepflichtig.
Hat sich innerhalb eines halben Jahres kein Empfangsberechtigter gemeldet, kann der Finder nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf das Fundstück erheben.
Wir würden uns freuen, wenn noch mehr herrenlose Dinge wieder zu ihren Eigentümern zurückfinden würden.
Ihre Stadtverwaltung