Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen für Kinder oder Jugendliche

Bei der Beantragung von Personalausweisen für Kinder im Alter von 0 bis 15 Jahren sowie bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren müssen die Kinder bzw. Jugendlichen persönlich anwesend sein. Eine Beantragung ohne ihre Anwesenheit ist nicht möglich.

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Kategorie: Informationen
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