Personalausweis- und Passangelegenheiten

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

Digitale Passfotos ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Sie ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen:

Sie können in der Meldebehörde ein digitales Passfoto aufnehmen. Bei  Säuglingen und Kleinkindern ist die Aufnahme des Fotos in der Meldebehörde nicht möglich.

Sie Ihr digitales Passfoto vorab von zertifizierten Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen lassen. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.

Personalausweis beantragen

Personalausweis beantragen – erstmalig oder nach Ablauf

Wann brauchen Sie einen Personalausweis? 
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen oder verlängern:

  • Sie werden 16 Jahre alt
  • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig bzw. verliert bald seine Gültigkeit
  • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, z.B. weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, z. B. Beispiel nach einer Heirat

Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter (im Normalfall die Eltern) kann auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden

Voraussetzungen: 

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Sie müssen zur Beantragung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
  • Sie wohnen in Pockau-Lengefeld und sind hier gemeldet.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein.

Abholung
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen können Sie Ihren Personalausweis abholen. Es besteht die Möglichkeit per E-Mail darüber informiert zu werden, dass das Dokument zur Abholung bereit liegt. Sollten Sie Ihr Dokument nicht persönlich abholen können, kann dies auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erledigt werden.

Die Vollmacht für die Abholung finden Sie unter Formulare

Des Weiteren besteht die Möglichkeit des Direktversandes der Dokumente. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt unter Formulare

Onlineausweisfunktion

Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen sich in der Online-Welt auszuweisen. Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese Funktion jederzeit dort ausweisen, wo Dienste personalisiert – also speziell für den einzelnen Nutzer angeboten werden. Solche Dienste können Onlineshops, Banken, E-Mail – Anbieter, aber auch Dienste von Behörden sein. Ihre Daten sind beim Austausch in der digitalen Welt immer geschützt. Ihr Gegenüber im Netz muss ein staatliches Zertifikat für die Abfrage der Daten besitzen. Außerdem verlangt jede Datenübermittlung stets eine Bestätigung durch Eingabe der nur Ihnen im Rahmen der Ausweisbeantragung mitgeteilten Geheimnummer (PIN).

Der elektronische Personalausweis ist auch für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet. Die Unterschriftsfunktion dient dazu, digital vorliegende Verträge und Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Weitere Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis erhalten Sie auch im Internet unter: https://www.personalausweisportal.de.

Gültigkeitsdauer:

  • bei Personen bis 24 Jahre:     sechs Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren:   zehn Jahre

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

  • Lichtbild

Dieses können Sie entweder in der Meldebehörde aufnehmen oder Sie wenden sich an zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte.

  • Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Reisepass (wenn vorhanden)

 Gebühren:

Personen ab 24 Jahren:                     46,00 €

Personen unter 24 Jahren:                27,60 €

Lichtbilderstellung:                            6,00 €

Anschriftenänderung bei Umzügen:  kostenfrei

Änderung PIN:                                    kostenfrei

Direktversand:                                   15,00 €

Personalausweis für Minderjährige unter 16 Jahren beantragen

Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Auslandsreisen benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Ausweisdokument.
Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Zustimmung zur Beantragung

  • Beide Elternteile müssen der Antragsstellung zustimmen, wenn die Elternteile zusammenleben und Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
  • Ein Elternteil kann den Antrag allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis gibt. Nutzen Sie dazu die Einverständniserklärung zur Beantragung. Formulare Die Echtheit der Unterschrift wird durch die Meldebehörde anhand eines Personaldokumentes geprüft.
  • Bei getrenntlebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, gilt Folgendes: Das Elternteil, bei dem das Kind mit alleiniger Wohnung/Hauptwohnung wohnt, darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils Dokumente beantragen.
  • Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, darf dieser Elternteil den Antrag stellen
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft des Kindes müssen der Gerichtsbeschluss/ die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorgelegt werden.

Vorgehen
Sie müssen den Personalausweis gemeinsam mit dem Kind beantragen. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab 6 Jahren verpflichtend.

benötigte Dokumente:

  • Lichtbild

Dieses können Sie entweder in der Meldebehörde aufnehmen oder Sie wenden sich an zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigen (meist Eltern)
  • Kinderreisepass/Personalausweis oder Reisepass der Minderjährigen (falls vorhanden)

 Gültigkeit: 6 Jahre

Gebühr: 27,60 €

vorläufigen Personalausweis beantragen

Wenn Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist, können Sie mit dem vorläufigen Personalausweis die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort in der Behörde.

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur möglich, wenn kein weiteres Dokument vorhanden ist.

Zur Beachtung: 
Hat der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

  • Lichtbild

Dieses können Sie entweder in der Meldebehörde aufnehmen oder Sie wenden sich an zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

  • Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Reisepass (wenn vorhanden)

Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate

Gebühr: 10,00 €

Befreiung von der Ausweispflicht

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Ein Grenzübertritt ist mit der Befreiung der Ausweispflicht nicht mehr möglich.

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:

–  bisheriger Personalausweis oder Reisepass
– Betreuerausweis/Bestallungsurkunde oder entsprechenden Beschluss des Amtsgerichtes – Vertretungsvollmacht im Original
– ärztliche Bestätigung über das Erfüllen der Voraussetzungen für die Befreiung

– Antrag auf Befreiung (bei Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen) Formulare

Zusätzliche Hinweise:
Die ausgestellte Bescheinigung ist ohne Passfoto unbefristet gültig und enthält alle Daten der Person (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personalausweis eingetragen worden wären.

Antragstellung: durch Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person

 

Gesetz über Personalausweise (§ 1 PAuswG)

Gebühr: 15,00 €

Digitale Passfotos ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Sie ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen:

Sie können in der Meldebehörde ein digitales Passfoto aufnehmen. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist die Aufnahme des Fotos in der Meldebehörde nicht möglich.

Sie Ihr digitales Passfoto vorab von zertifizierten Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen lassen. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.

Reisepass beantragen

Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:

  • persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
  • sollten Sie noch kein gültiges Dokument besitzen, empfehlen wir die Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen
  • Biometrisches Passbild in DIGITALER FORM (Erstellung in der Behörde für                6,00 Euro möglich)
  • Bearbeitungszeit: ca. 4-6 Wochen

Gebühren:

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:    37,50 €

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:     70,00 €

Zuschlag Express:                               32,00 €

Zuschlag 48 Seiten:                            22,00 €

Ein Reisepass mit 48 Seiten hat zusätzliche Seiten für Visaeinträge und ist daher für Vielreisende geeignet.

Gültigkeitsdauer: 
6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr danach 10 Jahre

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen einzuplanen. Expressreisepässe sind innerhalb von ca. 3-4 Werktagen erhältlich. Bei der Beantragung eines Zweitpasses ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.

Beantragung eines Reisepasses bei Minderjährigen (unter 18 Jahren)

  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit dem Kind beantragen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Antrag selbst unterschreiben.
  • Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.
  • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, zusammen, müssen auch beide der Beantragung zustimmen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils schriftlich vorliegt. Formular
    Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) geprüft.
  • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, getrennt, ist für die Beantragung des Personaldokumentes der Elternteil zuständig, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
  • Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zur Antragstellung berechtigt. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise müssen ggf. vorgelegt werden.
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.

vorläufiger Reisepass beantragen

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn sofort ein Pass benötigt wird und ein regulärer Pass (Express) nicht bis zum benötigten Zeitpunkt ausgehändigt werden kann.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

  • Lichtbild

Dieses können Sie entweder in der Meldebehörde aufnehmen oder Sie wenden sich an zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.

  • Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Reisepass (wenn vorhanden)

 

Gebühr: 

26,00 €
+ ggf. Lichtbilderfassung vor Ort 6,00 €

 

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr

Zur Beachtung: 
Hat der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der Reisepass wird sofort ausgestellt.

 

Verlustmeldung Dokumente

Bei Verlust oder Diebstahl eines dieser Personaldokumente ist es erforderlich, dies bei der Meldebehörde der Stadt Pockau-Lengefeld anzuzeigen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls zu melden.

Gebühren:
Verlustanzeige ohne schriftlichen Nachweis:           kostenfrei
Verlustanzeige mit schriftlichem Nachweis:             15,00 €

Einreisebestimmungen

Werden Auskünfte zu Dokumenten für Auslandsreisen benötigt, dann können diese im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de  eingeholt werden.

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