Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Lippersdorf/Reifland“ gemäß § 2, Abs. 1 BauGB
Beschluss-Nr.: SR 31/2025 1. Ergänzung
Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld beschließt in öffentlicher Sitzung am 27.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Lippersdorf/ Reifland“.
Mit der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes soll Baurecht für sonstige Sondergebiete i. S. d. Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Anlage „Übersichtsplan“ dargestellt und umfasst die in der Anlage „Übersicht Flurstücke“ dargestellten Flurstücke in den Gemarkungen Lippersdorf und Reifland. Die Gesamtfläche beträgt 40,5 ha.
Der Aufstellungsbeschluss SR 26/2023 wird aufgehoben, um dem vorliegenden Beschluss nicht entgegen zu stehen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit einem städtebaulichen Vertrag/ Durchführungsvertrag das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist auszuführen.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken des Verfahrens, die Kosten für mögliche Ausgleichsmaßnahmen, Umweltbericht, Eingriffs – und Ausgleichsregelung, sowie die erforderlichen Erschließungs- und Netzanschlusskosten. Die Einzelheiten sind vertraglich zu regeln.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Pockau-Lengefeld, den 08.09.2025
Schmieder
Bürgermeisterin
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