Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?
Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich einer Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch der Stadt Pockau-Lengefeld keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzämter bedauern diese Umstände außerordentlich!
An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie fortlaufend unter „Allgemeines“ auf www.finanzamt.sachsen.de.
Die Stadt Pockau-Lengefeld bittet daher in diesen Fällen die Stadtverwaltung zu kontaktieren (Tel.: 037367/333-32). Bis zum Erlass des entsprechenden Bescheides an die neuen Eigentümer ist eine Mahnsperre/ Lastschriftsperre für die bisherigen Eigentümer vorgesehen.




