Ihre Meldebehörde informiert – Hinweis zur An- oder Ummeldung

Für eine An- oder Ummeldung ist die Vorlage der Wohnungsgeber-bescheinigung zwingend erforderlich. Diese schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers (in der Regel der Vermieter) ist der Meldebehörde direkt bei der An- oder Ummeldung vorzulegen.

Ohne die Vorlage dieser Erklärung kann die An- oder Ummeldung nicht erfolgen.

 

Ihre Meldebehörde

Kategorie: Informationen
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