Hinweis des Ordnungsamtes zu traditionellen Höhen- oder Hexenfeuern am 30. April

Die Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld möchte alle Bürger darauf hinweisen, dass für das Abbrennen von Traditionsfeuern am 30. April eine Erlaubnis der Stadt erforderlich ist. Das Ausstellen der Genehmigung kostet 35,- Euro.

Wir weisen drauf hin, dass die in der Genehmigung erteilten Auflagen unbedingt einzuhalten sind. Unter Anderem sind folgende Auflagen besonders WICHTIG:

  • Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen.
  • Es sind entsprechende Löschgeräte in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
  • Bei trockenem Wetter sowie bei erhöhter Waldbrandgefahr (ab Waldbrandstufe II) ist die Flammenhöhe auf 1 Meter zu begrenzen.
  • Durch das Abbrennen darf keine Gefährdung anderer Personen und Sachwerte erfolgen. Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
  • Für das Abbrennen ist nur naturbelassenes Holz erlaubt (kein Abbruchholz bzw. Hausmüll). Es darf nicht mit chem. Mitteln getränkt sein. Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
  • Das Feuer ist nach dem Abbrennen vollkommen zu löschen. Eine Nachkontrolle hat zu erfolgen.
  • Das Aufstapeln des Holzes darf frühestens am Tag vor dem Verbrennen erfolgen.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte im Funkenflugbereich das Gelände ausreichend befeuchtet werden.
  • Bei größeren Feuern ab 1 m² Grundfläche ist ein Sicherungsposten einzusetzen. Der Holzaufbau für das Feuer ist so zu errichten, dass ein Umfallen in der Brandphase ausgeschlossen ist.

 

Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei steigender Gefährdungslage – in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung – die Genehmigungen für private Feuer zu widerrufen.

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