Die Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld möchte alle Bürger darauf hinweisen, dass für das Abbrennen von Traditionsfeuern am 30. April eine Erlaubnis der Stadt erforderlich ist. Das Ausstellen der Genehmigung kostet 35,- Euro.
Wir weisen drauf hin, dass die in der Genehmigung erteilten Auflagen unbedingt einzuhalten sind. Unter Anderem sind folgende Auflagen besonders WICHTIG:
- Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen.
- Es sind entsprechende Löschgeräte in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
- Bei trockenem Wetter sowie bei erhöhter Waldbrandgefahr (ab Waldbrandstufe II) ist die Flammenhöhe auf 1 Meter zu begrenzen.
- Durch das Abbrennen darf keine Gefährdung anderer Personen und Sachwerte erfolgen. Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
- Für das Abbrennen ist nur naturbelassenes Holz erlaubt (kein Abbruchholz bzw. Hausmüll). Es darf nicht mit chem. Mitteln getränkt sein. Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
- Das Feuer ist nach dem Abbrennen vollkommen zu löschen. Eine Nachkontrolle hat zu erfolgen.
- Das Aufstapeln des Holzes darf frühestens am Tag vor dem Verbrennen erfolgen.
- Aus Sicherheitsgründen sollte im Funkenflugbereich das Gelände ausreichend befeuchtet werden.
- Bei größeren Feuern ab 1 m² Grundfläche ist ein Sicherungsposten einzusetzen. Der Holzaufbau für das Feuer ist so zu errichten, dass ein Umfallen in der Brandphase ausgeschlossen ist.
Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei steigender Gefährdungslage – in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung – die Genehmigungen für private Feuer zu widerrufen.












