Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 4. November 2025 eine neue Bekanntmachungssatzung beschlossen, die am 01.01.2026 in Kraft tritt. Die Amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Pockau-Lengefeld erfolgen dann ausschließlich auf der Internetseite der Stadt. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Amtsblatt der Stadt Pockau-Lengefeld (Stadtkurier) als authentische Publikationsform der Veröffentlichungen.
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können zudem amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden. Die Stadt Pockau-Lengefeld hat auch dafür die Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind dort sieben Tage ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
Die Amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Pockau-Lengefeld können darüber hinaus auch in gedruckter Form in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld (Sekretariat der Bürgermeisterin) eingesehen und gegen Freiumschlag angefordert werden. Elektronisch können diese Veröffentlichungen (elektronische Amtsblätter) über die Internetseite www.pockau-lengefeld.de/stadtverwaltung/bekanntmachungen kostenfrei bezogen werden. Eine Benachrichtigungsmöglichkeit über neue Amtliche Veröffentlichungen der Stadt Pockau-Lengefeld steht mit dem Newsletter-Service zur Verfügung. Zudem finden Sie Hinweise zu Veröffentlichungen im elektronischen Amtsblatt in der papiergebundenen Ausgabe des Stadtkuriers.
Satzungen finden Sie als komplette Lesefassung der entsprechenden Satzung unter Satzungen und Verordnungen auf der Internetseite der Stadt Pockau-Lengefeld. Diese können ebenfalls auch in der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Der Stadtkurier informiert weiterhin über Ereignisse und Veranstaltungen in Pockau-Lengefeld. Er erscheint derzeit vierzehntäglich.
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