2. Aufruf Kommunales Ehrenamtsbudget 2026

Der Erzgebirgskreis führt die Förderung des Ehrenamts auch in der zweiten Jahreshälfte fort: Für die zweite Förderrunde des Ehrenamtsfonds im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2026 stehen 35.000 Euro zur Verfügung.

Aufgrund der hohen Nachfrage in der ersten Förderrunde wurde das ursprünglich vorgesehene Budget kurzfristig um weitere 10.000 Euro aufgestockt – anteilig durch den Erzgebirgskreis. Damit stehen 2026 insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. So können noch mehr gemeinnützige Organisationen mit ihren Vorhaben vom Ehrenamtsfonds profitieren.

Die zweite Förderrunde startet am 1. September 2026 und läuft bis spätestens 30. September 2026. Wichtig: Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der vollständige Antrag online eingegangen ist. Ist das Förderbudget vorher ausgeschöpft, kann die Antragstellung vorzeitig geschlossen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die unmittelbar ehrenamtlich engagierten Personen zugutekommen. Die Förderung erfolgt in drei Kategorien:

  1. Anerkennung & Wertschätzung
    Dankesveranstaltungen, Auszeichnungen und Prämierungen für ehrenamtlich Aktive
    bis zu 500 Euro
  2. Engagement gewinnen
    Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, Aktivierung, Information und zum Einstieg ins Ehrenamt
    bis zu 750 Euro
  3. Qualifizierung & Ausstattung
    Fort- und Weiterbildungen sowie notwendige Sachanschaffungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
    bis zu 1.000 Euro

Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 Prozent sind als Eigenanteil zu erbringen.

So funktioniert die Förderung

Förderung

Gesamtausgaben mindestens

Eigenanteil mindestens

500,00 Euro

625,00 Euro

125,00 Euro

750,00 Euro

937,50 Euro

187,50 Euro

1.000,00 Euro

1.250,00 Euro

250,00 Euro

Beispiel: Wer die maximale Förderung von 1.000 Euro beantragen möchte, muss ein Vorhaben mit mindestens 1.250 Euro förderfähigen Gesamtausgaben planen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis, insbesondere Vereine und Verbände, Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und Stiftungen.

Wichtig für die zweite Runde: Organisationen, die bereits 2025 oder in der ersten Förderrunde 2026 eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget erhalten haben, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Nicht unmittelbar antragsberechtigte Initiativen können ihr Vorhaben über einen antragsberechtigten gemeinnützigen Träger umsetzen.

Baumaßnahmen, Fahrzeuge und der Erwerb unbeweglicher Sachen sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen.

Antragstellung ab 1. September
  • Ab dem 1. September 2026 können Anträge online eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis spätestens 30. September 2026 möglich – oder bis zur vorzeitigen Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets.
  • Da die Vergabe nach dem Windhundprinzip erfolgt, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung lohnt sich daher.
  • Unvollständig oder verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
  • Ausgedruckte bzw. per Post eingereichte Unterlagen können nicht akzeptiert werden.

 

Antrag und vollständige Förderkriterien:
Online-Antrag und Förderbedingungen – Kommunales Ehrenamtsbudget – 2. Aufruf Ehrenamtsfonds 2026

Hinweise zur Antragstellung 

Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie bei Fragen rund um die Antragstellung gern.

 

Kontakt Fachstelle Ehrenamt
Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03733 831-1021 / -1022 / -1023
Fax: 03733 831-1027

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