Ihre Chance fürs Ehrenamt im Erzgebirgskreis – jetzt Antrag stellen!
Der Erzgebirgskreis stellt im Jahr 2025 insgesamt 50.000 Euro aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget bereit. Mit dieser Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die das Ehrenamt sichtbar machen, würdigen und weiterentwickeln – denn Engagement verdient Anerkennung. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vorhaben umzusetzen und beantragen Sie jetzt eine Förderung über das Kommunale Ehrenamtsbudget!
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis, darunter insbesondere Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und Stiftungen sowie andere gemeinnützige Vereine und Verbände.
Wie viel kann beantragt werden?
Pro Organisation kann ein Vorhaben mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.
Fristen?
Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 16. November 2025 online möglich bzw. solange, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Die Auswahl erfolgt nach dem Windhundprinzip: Wer seinen vollständigen, formell zulässigen Antrag zuerst einreicht, hat die besten Chancen, eine Förderung zu erhalten.
Jetzt Antrag stellen und Ehrenamt sichtbar machen.
Informationen, Förderkriterien und Online-Antrag <https://ehrenamt.erzgebirgskreis.de/sonder-newsletter-kommunales-ehrenamtsbudget?mid=879&rid=f_2680&aC=b54cbe80&jumpurl=1>
Kontakt Fachstelle EhrenamtLandratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03733 831-1021 / -1022 / -1023
Fax: 03733 831-1027