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Standesamt Pockau-Lengefeld
Sprechzeiten
Dienstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Frau Neuber: 037367/333-23
Telefon Frau Enger: 037367/333-56
E-Mail: standesamt@pockau-lengefeld.de
Leistungen des Standesamtes Pockau-Lengefeld
Anforderung von Urkunden
Sie erhalten von unserem Standesamt Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), wenn dieser Personenstandsfall in Pockau-Lengefeld oder in einem der nachfolgend genannten Orte eingetreten ist:
Lengefeld, Lippersdorf, Reifland, Wünschendorf, Pockau, Forchheim, Görsdorf, Wernsdorf, zeitweilig auch Haselbach
Urkunden können durch persönliche Vorsprache im Standesamt abgeholt werden. Hierzu weisen Sie sich bitte durch ein gültiges Ausweisdokument aus.
Sie haben die Möglichkeit, Urkunden mithilfe der schriftlichen Urkundenanforderung, welche Sie auf dieser Internetseite finden, zu beantragen. Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) können Sie auf dem Postweg oder per E-Mail einreichen.
Nach Vorlage Ihrer Urkundenanforderung erhalten Sie zunächst einen Kostenbescheid. Mit Zahlungseingang wird Ihnen die gewünschte Urkunde zugesandt.
Sie sind berechtigt, Urkunden von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie von Ihrem Ehegatten oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner zu erhalten. Sollten Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person oder einen sonstigen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse vor.
Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 15,00 Euro, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte 7,00 Euro. Eine Auskunft aus einem Personenstandsregister kostet 15,00 Euro.
Eheschließung
Für die Eheschließung im Standesamt Pockau-Lengefeld stehen der Sitzungssaal/Trausaal im Rathaus im OT Lengefeld sowie das Trauzimmer im ehemaligen Rathaus im OT Pockau zur Verfügung.
Außerdem wurden Räume und Außenanlagen auf Schloss Rauenstein als Eheschließungsorte gewidmet. Bezüglich der Nutzung dieser Außenstelle wenden Sie sich bitte an Frau Tutzschky (Tel. 015170858570 oder E-Mail kontakt@schlossrauenstein.de). Die Terminabsprache für eine standesamtliche Eheschließung muss in jedem Fall auch mit dem Standesamt Pockau-Lengefeld erfolgen.
Dokumente, die zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden:
- Personalausweis/Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, erhältlich beim Wohnsitzmeldeamt
- beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunde, falls Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt erfolgte, dann auch hiervon eine Abschrift
- bei vorhandenen Vorehen die jeweilige Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk
- Im Todesfall früherer Ehegatten die Sterbeurkunde
Sollte ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, so lassen Sie sich bitte beim Standesamt zu den erforderlichen Unterlagen beraten.
Die Anmeldung muss immer beim Standesamt am Wohnsitz erfolgen. Sollten Sie bei einem anderen Standesamt heiraten wollen, werden die Dokumente an das Standesamt weitergeleitet, bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen.
Folgende Gebühren fallen für die Eheschließung an:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen am Wohnsitzstandesamt 60,00 Euro
- Eheurkunde 15,00 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte 7,00 Euro
- Durchführung der Eheschließung zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus 20,00 Euro
- Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (ab Freitag 12:00 Uhr) im Rathaus 80,00 Euro
- Durchführung der Eheschließung zu den allgemeinen Öffnungszeiten auf Schloss Rauenstein 100,00 Euro
- Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten auf Schloss Rauenstein (ab Freitag 12:00 Uhr) 120,00 Euro
- Durchführung der Eheschließung durch ein anderes als das Wohnsitzstandesamt 30,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis
Benötigt ein deutscher Staatsangehöriger für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis, so kann dieses beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Wir informieren Sie darüber, wer im Einzelfall zuständig ist und welche Unterlagen vorzulegen sind.
Gebühr:
Ehefähigkeitszeugnis ausschließlich deutsches Recht 65,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis unter Beachtung ausländischen Rechts 100,00 Euro
Erklärungen zur Namensführung
Folgende Erklärungen können unter anderem vor dem Standesamt unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden:
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und deren Widerruf
- Namenserteilungen
- Anschlusserklärungen
- Einbenennung, Rückbenennung
- Namensbestimmung nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Erklärung zur Angleichung an das deutsche Namensrecht
- Neubestimmung der Reihenfolge von Vornamen
Erkundigen Sie sich im Standesamt, welche rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Namensänderung vorliegen müssen, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Gebühren dafür anfallen.
Geburtsbeurkundungen
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk ein Kind geboren wurde. Für Hausgeburten in den Ortsteilen von Pockau-Lengefeld ist das Standesamt Pockau-Lengefeld zuständig.
Vorzulegende Unterlagen sind:
- bei verheirateten Eltern die Eheurkunde
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden der Eltern und gegebenenfalls ein Nachweis über eine bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung
Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt nach, ob im konkreten Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind. In jedem Fall benötigen Sie ein Ausweisdokument.
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 15,00 Euro, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte 7,00 Euro.
Kirchenaustrittserklärungen
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft kann vor dem Standesamt erklärt werden.
Die Austrittserklärung ist persönlich gegenüber dem Standesbeamten zur Niederschrift abzugeben. Benötigt wird der Personalausweis oder der Reisepass.
Die Gebühr für eine Kirchenaustrittserklärung beträgt 25,00 Euro. Sollten Sie eine schriftliche Bescheinigung wünschen, werden hierfür zusätzlich 10,00 Euro erhoben.
Nachbeurkundungen
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eingetreten/erfolgt sind, können auf Antrag in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet werden. Der Antrag ist nicht fristgebunden.
Über die jeweiligen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, erforderlichen Unterlagen und anfallende Gebühren informieren Sie sich bitte im Standesamt.
Sterbefallbeurkundungen
Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Das Standesamt Pockau-Lengefeld ist zuständig für Sterbefälle, die sich in den Ortsteilen von Pockau-Lengefeld ereignet haben.
Vorzulegende Unterlagen sind:
- ein Ausweisdokument der verstorbenen Person (evtl. Befreiung von der Ausweispflicht)
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- bei ledigen verstorbenen Personen die Geburtsurkunde
- bei verheirateten verstorbenen Personen die Eheurkunde
- bei verwitweten verstorbenen Personen die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei geschiedenen verstorbenen Personen die Eheurkunde und das Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 15,00 Euro, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte 7,00 Euro.
Vaterschaftsanerkennungen
Eine Vaterschaftsanerkennung kann unter anderem beim Standesamt abgegeben werden, wenn die Mutter und der Vater des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
Für die Wirksamkeit ist die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter erforderlich. Anerkennung und Zustimmung müssen persönlich in öffentlich beglaubigter Form abgeben werden.
Vorzulegende Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
- Geburtsurkunden beider Eltern
- falls die Mutter geschieden ist, außerdem die Eheurkunde und das Scheidungsurteil
Für minderjährige Eltern und verheiratete Mütter sind besondere Vorschriften zu beachten. Hierzu informieren Sie sich bitte im Standesamt.
Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind ein, mit Unterhaltspflichten und erbrechtlichen Folgen.
Um gemeinsam mit der Mutter das elterliche Sorgerecht zu erhalten, ist eine gemeinsame Sorgeerklärung erforderlich. Diese kann ausschließlich beim Jugendamt (Landratsamt Erzgebirgskreis) oder bei einem Notar abgegeben werden.
Die Gebühr für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung beträgt 30,00 Euro.
Für alle Aufgabenbereiche des Standesamtes gilt, dass im ganz konkreten Einzelfall abweichende Unterlagen erforderlich sein können.
Für weitere Informationen stehen die Standesbeamtinnen der Stadt Pockau-Lengefeld unter den oben angegebenen Telefonnummern, per E-Mail und zu den bekannten Sprechzeiten zur Verfügung.