In der Kita „Knirpsenland“ in Pockau werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Sanierung Zugangsbereich und Gruppenräume Kita „Knirpsenland“ zur Erhaltung und Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung in 09509 Pockau-Lengefeld, Pockau, Siedlungsstraße 1.
Um die hohe Lärmbelastung zu minimieren und den Schallpegel zu reduzieren, werden 6 Gruppenräume raumakustisch ertüchtigt und mit Schallschutz an der Zimmerdecke versehen. Außerdem sollen 4 Gruppenräume unter Umsetzung eines kindgerechten Farbkonzeptes malermäßig modernisiert werden und ein Gruppenraum erhält neuen Fußbodenbelag. Der gepflasterte Eingangsbereich der Kita weist witterungsbedingt Stolperstellen auf. Ein neues Beton-Verbundpflaster soll diese Gefahrenstellen beseitigen.
Die zur Förderung beantragten Ausgaben werden mit 80.736,29 Euro angegeben. Bei einem Fördersatz von 60 % wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 48.441,77 Euro ermittelt.
Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023) vom 12. Juli 2023 (SächsABL S 1096), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 05. Dezember 2023 (SächsABL SDr. S. S 321) in Verbindung mit der Genehmigung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 vom 01.03.2023 auf der Grundlage des GAP-Strategieplanes der Bundesrepublik Deutschland und der Leistungsbeschreibung für eine LEADER-Entwicklungsstrategie im Freistaat Sachsen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023-2027 gewährt.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland (GAP-SP) im Freistaat Sachsen 2023-2027 innerhalb der Intervention EL-0703 -LEADER nach der Verordnung (EU) 2021/2115. Den öffentlichen Ausgaben liegt eine Kofinanzierung von 80 % durch die Europäische Union gemäß Artikel 91 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/2115 zu Grunde.
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