Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“
Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 318 der Gemarkung Wünschendorf.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Pockau-Lengefeld, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand November 2024 in der Zeit vom
14.03.2025 bis 22.04.2025
auf der Internetseite www.pockau-lengefeld.de/stadtverwaltung/bekanntmachungen/ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Pockau-Lengefeld, Markt 1 09514 Pockau-Lengefeld zu folgenden Zeiten:
Montag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o. g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 037367 / 333-44 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln (s.steinert@pockau-lengefeld.de); bei Bedarf können die Stellungnahmen bis zum 22.04.2025 auch bei der
Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld
Bauamt
Lengefeld
Markt 1
09514 Pockau-Lengefeld
abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Pockau-Lengefeld, den 13.02.2025
Schmieder
Bürgermeisterin
Anlage
Übersichtsplan – Geltungsbereich