Am 27. Februar traf sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld zu seiner 2. Sitzung im Jahr 2024.

Bürgermeisterin Elke Schmieder eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Zu Beginn der Sitzung wies sie – wie bereits auch im letzten Verwaltungsausschuss – darauf hin, dass sie sich zukünftig einen respektvollen und höflichen Umgang aller an der Sitzung Teilnehmenden wünscht und im Gegenzug bei Nichtbeachtung auch Ordnungsrufe bzw. Verweise aussprechen wird. Dieses Vorgehen war notwendig geworden, da die verbalen Angriffe auf Mitarbeiter der Stadtverwaltung bzw. den die Stadtverwaltung vertretenden Rechtsanwalt nicht mehr hingenommen werden.

Die erste Beschlussfassung des Abends betraf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Nein, zum Windpark Lippersdorf auf kommunalen Flächen der Gemarkung Lippersdorf“. Nach einer erneuten umfangreichen Besprechung der Angelegenheit und einer Stellungnahme seitens des die Stadtverwaltung vertretenden Rechtsanwaltes wurde der Beschluss, das Bürgerbegehren abzulehnen, bei 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, mehrheitlich gefasst. Der Stadtrat erklärt somit das Bürgerbegehren für unzulässig. Die Entscheidung hierzu erging kostenfrei. Der Stadtrat beauftragte die Bürgermeisterin, die Entscheidung ortsüblich bekanntzugeben. Die Entscheidung wird an den Bekanntmachungstafeln beziehungsweise auf der Internetseite veröffentlicht.

Der Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pockau-Lengefeld stand als nächster Punkt auf der Tagesordnung. Die Fraktion Freie Wähler beantragte:

Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses durch Änderung der Hauptsatzung wie folgt neu festzulegen und zu beschließen.
Der Verwaltungsausschuss hat über Ausgaben von 10.000 Euro bis 50.000 Euro zu beschließen. Ab 50.000 Euro ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.
In der Hauptsatzung ist derzeit festgelegt, dass der Verwaltungsausschuss über Ausgaben von 20.000 Euro bis 60.000 Euro zu beschließen hat. Darüber hinaus ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.

Dem Antrag wurde bei 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung stattgegeben.

Im Anschluss an diese Beschlussfassung beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Nutzungsvertrag für das Gebäude der ehemaligen Grundschule Lippersdorf.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, bei 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Vertrag zur Nutzung des Schulgebäudes Lippersdorf durch den Evangelischen Schulverein Pockau-Lengefeld e. V. Der Nutzungsvertrag wurde den Stadträten vorab übersandt und war somit Teil der Beschlussfassung.
Der Vertragsentwurf wurde mit Vertretern des Evangelischen Schulvereins, der Stadtverwaltung und des Stadtrates (Verwaltungsausschuss) in mehreren Gesprächen intensiv beraten und inhaltlich abgestimmt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat die Veräußerung eines unbebauten Flurstückes der Gemarkung Görsdorf mit einer Größe von 1.493 m². Die Kosten der Beurkundung des Vertrages, seiner Durchführung einschließlich aller Nebenkosten sowie evtl. anfallende Grunderwerbssteuer, trägt der Erwerber. Die Stadträte bevollmächtigten die Bürgermeisterin, das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu beantragen. Der Beschluss über den Verkauf des unbebauten Flurstückes wurde einstimmig gefasst.

Unter Tagesordnungspunkt neun galt es, die Annahme von Geld- und Sachspenden zu beschließen. Diesmal kam die Geldspende der Freiwilligen Feuerwehr Wernsdorf zugute. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am 26. März im Ratssaal statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder dem Ratsinformationssystem auf unserer Homepage.

Kategorie: Stadtrat
Skip to content