Am 26. September traf sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld zu seiner 7. Sitzung im Jahr 2023.

Bürgermeister Ingolf Wappler eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Im Tagesordnungspunkt sieben befasste sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld erneut mit der freien Stelle des Amtsleiters Kämmerei. Der Stadtrat beschloss einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Landesdirektion Sachsen – die Bestellung von Frau Carolin Müller mit Wirkung vom 01.10.2023 zur Fachbediensteten für das Finanzwesen.

Seite Mitte 2022 ist die Funktion der Fachbediensteten für das Finanzwesen unbesetzt. Die Stadt Pockau-Lengefeld hat in der Folge mehrfach versucht, die Stelle neu zu besetzen, was jedoch nicht gelungen ist. Seit 2018 übernahm die stellvertretende Kämmerin Carolin Müller regelmäßig die Aufgaben der Fachbediensteten für das Finanzwesen, wenn die Stelle unbesetzt war. Bereits Ende 2018 / Anfang 2019 gab es den Wunsch, Frau Müller aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrer als Vertretung gezeigten Leistungen dauerhaft zur Fachbediensteten für das Finanzwesen zu bestellen, jedoch war dies rechtlich zu diesem Zeitpunkt nicht umsetzbar. Das im Februar 2022 beschlossene Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts hat die Gesetzeslage dahingehend geändert, dass Frau Müller die Anforderungen an eine Fachbedienstete nun erfüllt, weswegen die Zustimmung zur Bestellung von Frau Carolin Müller bei der Landesdirektion beantragt wurde. Die dortige Entscheidung steht allerdings noch aus.

Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt befasste sich der Stadtrat mit der Stellvertretung des Bürgermeisters gemäß § 54 Abs. 2 SächsGemO.
Mit der aktuellen Hauptsatzung wurde für die verwaltungsinterne Stellvertretung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Bediensteten zum Stellvertreter zu bestellen. Im Februar 2019 hat der Stadtrat die Hauptamtsleiterin, Frau Sabine Klaus, zur Stellvertreterin bestellt. Aufgrund der von Frau Klaus angestrebten Entlastung in ihrem Aufgabenbereich bat sie nun um Widerruf der Bestellung, welcher zum Ende der Amtszeit des Bürgermeisters erfolgen soll. Der Stadtrat stimmte dem Widerruf der Bestellung einstimmig zu.

Mit der Vergabe einer Bauleistung befasste sich der Stadtrat im nächsten Tagesordnungspunkt. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Innenstadtbereich von Lengefeld (Los: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen) an eine Firma aus dem Stadtgebiet zu vergeben, die die Leistung zu einem Gesamtpreis in Höhe von 33.538,96 Euro brutto angeboten hatte. Die Maßnahme wird in Höhe von 65 % über LEADER gefördert.

Unter Punkt 10 und 11 stand die Vergabe von Planungsleistungen auf der aktuellen Tagesordnung. Diese betrafen die Leistungsphasen 3 bis 8 für die Installation von Lüftungsanlagen in der Grundschule Pockau und in der Kindertagesstätte Pockau.
Durch das Ingenieurbüro GEA wurden im Rahmen einer Vorplanung, Varianten zum Einbau von Lüftungstechnik in der Grundschule Pockau geprüft und beplant. Die favorisierte Lösungsmöglichkeit der Versorgung über mehrere zentrale Be- und Entlüftungsanlagen auf dem Dach wurde aufgrund von statischen Gegebenheiten und einer schwierigen Umsetzbarkeit während des Schulbetriebs verworfen. Es wurde sich planungstechnisch auf dezentrale Einzelraumdeckengeräte verständigt, welche sich selbstständig an das individuelle Raumklima anpassen und zusätzlich von den Nutzern auf einfachem Wege im Bedarfsfall eingestellt werden können. Die versorgungstechnischen Anschlüsse für die Geräte können beim Großteil der angedachten Einbauorte auf kurzem Wege an die Geräte herangeführt werden, sodass nur geringe Anpassungen notwendig werden. Die Geräteinstallation kann dadurch in kurzer Zeit, ohne große Beeinträchtigungen des Einrichtungsbetriebs, durchgeführt werden. Die Außenluftversorgung und Fortluftableitung erfolgt pro Raum jeweils über Fensterelemente an der Außen- bzw. Innenhoffassade. Für die Maßnahme liegt ein Zuwendungsbescheid mit einem Fördersatz von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten vor, wobei die notwendigen Mittel im Haushalt 2024 eingeplant sind. Die Stadträte lehnten den Beschluss bei 5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mit der Maßgabe ab, dass die Planung einer Lüftungsanlage in der Grundschule Pockau zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig sei.

Durch das Ingenieurbüro Kermer wurde ein Entwurfsplanung für die Kindertagesstätte Pockau erstellt, welche unter anderem eine Variantenbetrachtung zum Aufbau der technischen Anlage beinhaltete. Die favorisierte Lösungsmöglichkeit zur Versorgung über eine zentrale Be- und Entlüftungsanlage wurde aufgrund von statischen und ansichtstechnischen (Außenfassade) Gegebenheiten verworfen. Es wurde sich planungstechnisch auf dezentrale Einzelraumstandgeräte verständigt, welche sich selbstständig an das individuelle Raumklima anpassen und zusätzlich von den Nutzern auf einfachem Wege im Bedarfsfall eingestellt werden können. Die versorgungstechnischen Anschlüsse für die Geräte (Heizung/Strom) sind an allen angedachten Aufstellorten der Geräte vorhanden, sodass nur geringe Anpassungen notwendig werden. Die Geräte können dadurch in kurzer Zeit ohne größere Beeinträchtigungen des Einrichtungsbetriebs installiert werden. Die Außenluftversorgung und Fortluftableitung erfolgt pro Raum jeweils über ein Fensterelement an der Außenfassade. Für die Maßnahme liegt ein Zuwendungsbescheid mit einem Fördersatz von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten vor, wobei die notwendigen Mittel im Haushalt 2024 eingeplant sind. Die Stadträte lehnten auch diesen Beschluss bei 5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mit der Maßgabe ab, dass die Planung einer Lüftungsanlage in der Kindertagesstätte Pockau zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls nicht notwendig sei.

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt „Installation von Lüftungsanlagen“ befasste sich der Stadtrat mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Nutzung von Vereinfachungsmöglichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2017 bis einschließlich 2020 der Stadt Pockau-Lengefeld. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Vereinfachungsmöglichkeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung zu nutzen. Als Ersatz für die Erbringung der notwendigen Bestandteile wird von der Stadt Pockau-Lengefeld zu jedem Jahresabschluss zusätzlich ein Erläuterungsbericht geschrieben, in dem alle notwendigen Daten und Informationen enthalten sind.

Die Vergabe der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 20217 und 2018 der Stadt Pockau-Lengefeld stand als nächster Punkt auf der Tagesordnung.
Hier beschloss der Stadtrat einstimmig, die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 an die Firma BHB Treuhand GmbH zu vergeben. Laut Sächsischer Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss vor Feststellung durch den Stadtrat örtlich zu prüfen. Normalerweise erfolgt die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Ist jedoch kein Rechnungsprüfungsamt vorhanden, kann bei Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im vorliegenden Fall die BHB Treuhand GmbH, die Prüfung vornehmen.
Die Angelegenheit wurde bereits im Verwaltungsausschuss beraten. Dieser erließ einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat. Die Firma BHB Treuhand GmbH ist für die Mitarbeiterinnen der Kämmerei keine Unbekannte – sie prüfte bereits den Jahresabschluss 2016 der Stadt Pockau-Lengefeld.

Zuletzt galt es wieder, die Annahme von Geld- und Sachspenden zu beschließen. Dieses Mal kamen die Geldspenden der Grundschule Pockau und der Freiwilligen Feuerwehr Pockau zugute. Außerdem erhielt die Freiwillige Feuerwehr Wernsdorf Sachspenden. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet voraussichtlich am 17. Oktober im Ratssaal statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder dem Ratsinformationssystem auf unserer Internetseite.

Kategorie: Stadtrat
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