Am 29. August traf sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld zu seiner 6. Sitzung im Jahr 2023.

Bürgermeister Ingolf Wappler eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Neben 18 Stadträten waren zwei Vertreter der Firma Sabowind GmbH, ein Sachverständiger der Firma eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG und der Rechtsanwalt, der die Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit berät, anwesend. Außerdem wohnten 24 Bürger sowie der Ortsvorsteher von Wernsdorf der Sitzung bei.

Im Tagesordnungspunkt „Informationen des Bürgermeisters“ informierte Bürgermeister Ingolf Wappler die Stadträte und Bürger darüber, dass der Doppelhaushalt aufgestellt und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurde, sodass dieser nach Einhaltung der entsprechenden Formalien in Kraft treten kann.

In der anschließenden Bürgerfragestunde konnten die anwesenden Bürger ihre Fragen stellen, die sich größtenteils auf die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in Lippersdorf bezogen. Die anwesenden Vertreter der Firmen Sabowind GmbH und eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG sowie Rechtsanwalt Dr. Vetter beantworteten geduldig alle Fragen und waren bemüht, Unklarheiten zu beseitigen. Außerdem wurde von diesen Seiten auf die Chancen und Vorteile einer Beteiligung der Stadt Pockau-Lengefeld hingewiesen. Da es sich bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Lippersdorf um ein Projekt handelt, das sowohl Befürworter als auch erbitterte Gegner hinter sich vereint, fanden bereits im Vorfeld sehr umfangreiche Beratungen sowohl im öffentlichen Stadtrat als auch im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss statt.

Im Anschluss an diese Bürgerfragestunde befasste sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld im Tagesordnungspunkt 6 mit einem möglichen Nutzungsvertrag zur Errichtung von Windenergieanlagen in Lippersdorf sowie deren Nebenanlagen mit Einräumung einer Dienstbarkeit (Poolvertrag) zwischen der Stadt Pockau-Lengefeld und der Sabowind GmbH.

Um eine Beteiligung der Stadt am Projekt noch besser abwägen zu können, durften im Vorfeld zwei Vertreter des Stadtrates, auf Basis einer separaten Verschwiegenheitsvereinbarung, Einsicht in die Verträge der Firma Sabowind mit den betreffenden Grundstückseigentümern nehmen. Mit diesem Schritt sollte eine Entscheidungsgrundlage dahingehend erzielt werden, ob die Verpachtung der städtischen Grundstücke zwingend notwendig für die Errichtung des Windparks in Lippersdorf ist. Da im Ergebnis dieser Einsichtnahme festgestellt wurde, dass bereits ausreichend viele Einwohner von Lippersdorf ihre Grundstücke Sabowind zur Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen, sodass eine ausreichende Anzahl an WEA gebaut werden kann, zogen auch mehrere Stadträte eine Beteiligung der Stadt Pockau-Lengefeld in Betracht, zumal dies für die Stadt erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringt.

In der ausführlichen Diskussion gingen zahlreiche Stadträte darauf ein, dass die durch eine Unterschriftensammlung bekundete mehrheitliche Ablehnung von Windenergieanlagen auf Lippersdorfer Flur durch Einwohner von Lippersdorf in der Abwägung für die Entscheidung eine wichtige Rolle gespielt haben. Mehrere Stadträte begründeten die Zustimmung zur Beschlussvorlage damit, dass die Stadt die Errichtung von WEA auf privaten Flurstücken rechtlich nicht verhindern kann. Deshalb wäre es ein schwerer Nachteil, wenn die Stadt ihre Grundstücke nicht zur Verfügung stellen würde und damit auf hohe Pachteinnahmen für die nächsten 25 bis 30 Jahre verzichten würde. Einige Stadträte unterstützen auch den grundsätzlich notwendigen Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Dem könne sich auch unsere Region nicht verschließen. In der anschließenden Beschlussfassung wurde bei 11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich dem Abschluss eines Nutzungsvertrages zugestimmt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat einstimmig die Ergänzungssatzung „An der Marienberger Straße“. Durch die Satzung kann die Stadt gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Die nähere Umgebung des Satzungsgebietes ist durch Wohnnutzungen geprägt, die durch nicht störendes Kleingewerbe ergänzt werden. Die bauliche Prägung ist somit im vorliegenden Fall gegeben, sodass der Stadtrat diese Ergänzungssatzung einstimmig beschlossen hat.

Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Veräußerung einer Teilfläche des bebauten Flurstücks 303/5 der Gemarkung Pockau (ehemalige Jugendherberge Pockau) auf der Tagesordnung.

Hier musste der Stadtrat zunächst den Beschluss SR/71/2022 aufheben, da die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet hatte, dass im Beschluss der Verkauf unter Wert (Gutachterwert 77.000 Euro) nicht ausreichend begründet war. Um diesen Mangel zu beheben, war eine Aufhebung des Beschlusses und eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Der Verkauf erfolgte unter dem Gutachterwert, weil trotz wiederholter Bemühungen kein anderes Angebot als das vorliegende erzielt werden konnte und das Gebäude durch den Verfall zunehmend zu einer Belastung für die Stadtkasse wird. Auf die Einholung weiterer Gutachten wurde verzichtet, da ein am Markt erzielbarer Preis in der vorliegenden Form ermittelt wurde.

Die Kosten der Vermessung, der Beurkundung des Vertrages und seiner Durchführung sowie eine eventuell anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit zusammenhängenden Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu beantragen. Der Beschluss über den Verkauf der Teilfläche wurde einstimmig gefasst.

Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am 26. September im Ratssaal statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder dem Ratsinformationssystem auf unserer Homepage.

Kategorie: Stadtrat
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