Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
Digitale Passfotos ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Sie ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen:
Sie können in der Meldebehörde ein digitales Passfoto aufnehmen. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist die Aufnahme des Fotos in der Meldebehörde nicht möglich.
Sie Ihr digitales Passfoto vorab von zertifizierten Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen lassen. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.
Personalausweis beantragen
Personalausweis beantragen – erstmalig oder nach Ablauf
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen oder verlängern:
- Sie werden 16 Jahre alt
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig bzw. verliert bald seine Gültigkeit
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, z.B. weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, z. B. Beispiel nach einer Heirat
Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter (im Normalfall die Eltern) kann auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden
Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie müssen zur Beantragung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
- Sie wohnen in Pockau-Lengefeld und sind hier gemeldet.
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein.
Abholung
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen können Sie Ihren Personalausweis abholen. Es besteht die Möglichkeit per E-Mail darüber informiert zu werden, dass das Dokument zur Abholung bereit liegt. Sollten Sie Ihr Dokument nicht persönlich abholen können, kann dies auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erledigt werden.
Die Vollmacht für die Abholung finden Sie unter Formulare
Des Weiteren besteht die Möglichkeit des Direktversandes der Dokumente. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt unter Formulare
Onlineausweisfunktion
Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen sich in der Online-Welt auszuweisen. Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese Funktion jederzeit dort ausweisen, wo Dienste personalisiert – also speziell für den einzelnen Nutzer angeboten werden. Solche Dienste können Onlineshops, Banken, E-Mail – Anbieter, aber auch Dienste von Behörden sein. Ihre Daten sind beim Austausch in der digitalen Welt immer geschützt. Ihr Gegenüber im Netz muss ein staatliches Zertifikat für die Abfrage der Daten besitzen. Außerdem verlangt jede Datenübermittlung stets eine Bestätigung durch Eingabe der nur Ihnen im Rahmen der Ausweisbeantragung mitgeteilten Geheimnummer (PIN).
Der elektronische Personalausweis ist auch für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet. Die Unterschriftsfunktion dient dazu, digital vorliegende Verträge und Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Weitere Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis erhalten Sie auch im Internet unter: https://www.personalausweisportal.de.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen bis 24 Jahre: sechs Jahre
- bei Personen ab 24 Jahren: zehn Jahre
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
- Lichtbild
Dieses können Sie entweder in der Meldebehörde aufnehmen oder Sie wenden sich an zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte.
- Personalausweis (wenn vorhanden)
- Reisepass (wenn vorhanden)
Gebühren:
Personen ab 24 Jahren: 46,00 €
Personen unter 24 Jahren: 27,60 €
Lichtbilderstellung: 6,00 €
Anschriftenänderung bei Umzügen: kostenfrei
Änderung PIN: kostenfrei
Direktversand: 15,00 €










