Ihre Meldebehörde informiert – Datenübermittlung der Wehrerfassung
Am 01.01.2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Meldebehörde nicht mehr für die Datenübermittlung der Wehrerfassung zuständig, sondern erfolgt durch die Bundeswehr selbst.
Die Widerspruchsmöglichkeit nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz, wonach die betroffene Person einer Datenübermittlung der Meldebehörden an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprechen konnte, entfällt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.
Ihre Meldebehörde
Kategorie: Informationen
Veranstaltungen
- Frühschoppen im Freibad Lengefeld
21. Juni 2026 - Kindertage mit LEGO
25. Juni 2026 - Kindertage mit LEGO
26. Juni 2026 - Kindertage mit LEGO
27. Juni 2026 - Kurrendetag in Lengefeld
27. Juni 2026












