vom 01.10. bis 30.10.2026 in Görsdorf und Nennigmühle
alle abflusslosen Gruben und teilbiologischen Kleinkläranlagen entsprechend der Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau entsorgt werden. Die Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau liegt zur Einsichtnahme in unserem Kundenbüro Am Alten Gaswerk 1 in Olbernhau und darüber hinaus in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld aus. Für die Objekte, die mehrmals im Jahr entsorgt werden müssen, sind die erforderlichen zusätzlichen Entsorgungen beim AZV Olbernhau in Auftrag zu geben. Vollbiologische Kleinkläranlagen werden entsprechend dem Wartungsprotokoll entsorgt. Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken. Bei vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen Kosten in geeigneter Form dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Sofern eine Entsorgung nicht erforderlich ist, insbesondere bei unbewohnten und auch sonst nicht genutzten Grundstücken, hat dies der Grundstückseigentümer dem Verband schriftlich mitzuteilen. In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums möglich unter Tel.: 03735/914523. Änderungen sind vorbehalten.












