Der Abwasserzweckverband Olbernhau gibt bekannt, dass

vom 01.08.2025 bis 30.08.2025 in Lengefeld, Wünschendorf und Lippersdorf alle abflusslosen Fäkaliengruben und alle teilbiologischen Kleinkläranlagen

vom 01.08.2025 bis 30.08.2025 in Reifland alle abflusslosen Fäkaliengruben entsorgt werden,

welche nach den Bestimmungen der Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau der Entsorgungspflicht unterliegen. Sofern eine Entsorgung nicht erforderlich ist, insbesondere bei unbewohnten und auch sonst nicht genutzten Grundstücken, hat dies der Grundstückseigentümer dem Verband schriftlich mitzuteilen. Bei vollbiologischen Kleinkläranlagen erfolgt die Entsorgung entsprechend dem Wartungsprotokoll. Die Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau liegt zur Einsichtnahme in unserem Kundenbüro Am Alten Gaswerk 1 in Olbernhau und darüber hinaus in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld aus. Der Bedarf etwaiger zusätzlicher Entsorgungen von abflusslosen Fäkaliengruben kann rechtzeitig beim Abwasserzweckverband Olbernhau angemeldet werden. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 037360/660033 zur Verfügung. Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken. Bei vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen Kosten in geeigneter Form dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums möglich unter Tel.: 03735/914523.

Änderungen sind vorbehalten.

Kategorie: Informationen
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