Medienförderung der Stadtbibliothek Pockau-Lengefeld

Förderung nach Sächsischem Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen gewährt mit Beschluss vom 01.12.2023 eine zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung für die oben genannte Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von bis zu 7.445,- Euro im Rahmen der Festbetragsfinanzierung.

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