Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten zum dienstlichen Gebrauch

Die finanziellen Mittel werden bereitgestellt für die Beschaffung von mobilen Endgeräten und des für deren Nutzung erforderlichen Zubehörs, insbesondere Software, Adapter, externe Speichermedien und Eingabegeräte, einschließlich deren Ersteinrichtung.

Das Vorhaben wird zu 100 % gefördert.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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