Kommunales Bürgerbudget im Erzgebirgskreis

Förderung von 20 Projekten á 2.000 Euro – Jetzt bis zum 24.03.2024 Antrag einreichen!

Das Kommunale Bürgerbudget im Erzgebirgskreis geht in die nächste Runde: Mit einem Förderbetrag von insgesamt 40.000 Euro, welcher sowohl die vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Mittel als auch eine zusätzliche Aufstockung des Erzgebirgskreises einschließt, wird die Unterstützung für bürgerschaftliche Projekte erneut ermöglicht.

Die Förderung zielt auf kommunale bzw. lokale Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren ab, die dazu dienen, das Gemeinwesen zu stärken und einen gesellschaftlichen Mehrwert vor Ort schaffen. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen die Möglichkeit, ihre Ideen für lokale Projekte in die Tat umzusetzen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Für die Projekte gelten folgende allgemeine Kriterien:

  • Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
  • Es muss ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort bestehen.
  • Es muss rechtlich, technisch und zeitlich innerhalb des laufenden Jahres realisierbar sein.
  • Die beantragten Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts, wobei die Gesamtausgaben 10.000,00 EUR nicht übersteigen sollten.
  • Das Projekt zielt darauf ab, das lokale Gemeinwesen zu stärken und wurde mit der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgestimmt.

 

Die Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro pro Projekt können von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen beantragt werden, die Projekte mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort oder der eigenen Gemeinde umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 16 Jahren sowie Organisationen wie Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen und andere gemeinnützige Verbände und Vereine.

Die Antragsfrist für das Jahr 2024 erstreckt sich vom 14. Februar bis zum 24. März 2024. Interessierte können ihre Anträge online über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen einreichen. Eine unabhängige Jury wird unmittelbar im Anschluss über die eingereichten Projekte entscheiden. Die Bescheiderteilung erfolgt zeitnah nach der Jurysitzung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis.

Das Kommunale Bürgerbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Den Link zur Antragsstellung sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier:

Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO – Bürgerbudget 2024 | Beteiligungsportal Erzgebirgskreis (sachsen.de)

Kontakt für Rückfragen:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831-1022 oder -1023
E-Mail: buergerbudget@kreis-erz.de

 

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