Zuschussgewährung für Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen

Die im Jahr 2022 begonnene Förderung der Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen soll in diesem Jahr fortgesetzt werden. Dazu hat der Stadtrat in seiner ersten Sitzung am 23. Januar 2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die Förderung kann bis zum 15. März 2024 mit den entsprechenden Formularen beantragt werden. Gefördert werden gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Stadt Pockau-Lengefeld für ihr Engagement in der Nachwuchsförderung. Es bleibt bei der Förderung in Höhe von 15,00 EUR je im Verein aktivem Kind bzw. Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Dabei müssen die Kinder nicht eingeschriebene Mitglieder des Vereins sein.

Die zur Beantragung notwendigen Formulare (inkl. Anlage 1) werden auf der Homepage der Stadt Pockau-Lengefeld (www.pockau-lengefeld.de/formulare) zur Verfügung gestellt.

Den diesbezüglichen Antrag nebst Anlage 1 können Sie nachfolgend herunterladen.

Skip to content