Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld
Ortsübliche Bekanntgabe
Auslegung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Pockau-Lengefeld
Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat am 25. März 2025 nach erfolgter örtlicher Prüfung die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO wie folgt beschlossen:
mit einem Gesamtergebnis von: | 366.464,79 EUR |
davon: | |
ordentliches Ergebnis | 326.421,91 EUR |
Sonderergebnis | 40.042,88 EUR |
mit einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes von: | 183.117,17 EUR |
mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln von: | 473.952,91 EUR |
mit der Zuführung in die Rücklage von Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von: | 326.421,91 EUR |
mit einem Bestand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses von: | 1.212.056,99 EUR |
mit einer Bilanzsumme von: | 53.922.815,27 EUR |
Die erläuternden Anlagen und der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurden in den Feststellungsbeschluss einbezogen.
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Pockau-Lengefeld liegt gemäß § 88c Abs.3 SächsGemO ab dem 26. März 2025 im Rathaus (Finanzverwaltung, Zimmer 2.04) wie folgt dauerhaft zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Dienstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Schmieder
Bürgermeisterin