Anpassung der Mahngebühren

Die Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld gibt bekannt, dass sich für die schriftliche Mahnung nach § 3 Abs. 1 SächsVwKG, i.V.m. § 13 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) wegen rückständiger Forderungen unter Berufung auf die gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und Anlage 1 Nr. 8 ff. des 10. Sächsische Kostenverzeichnis (SächsKVZ) die Mahngebühr ab 01.01.2024 von 5,00 EUR auf 10,00 EUR erhöht. In der Mahnung ist für die Zahlung der offenen Forderungen eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.

 

Kategorie: Informationen
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