Bürgermeisterin Elke Schmieder eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.
Unter Tagesordnungspunkt 6 beschloss der Stadtrat die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Pockau-Lengefeld.
Regelmäßig sollen Satzungen auf ihre Aktualität oder anderweiten Änderungsbedarf überprüft werden. Die Geschäftsordnung als Arbeitsgrundlage der kommunalen Gremien sollte daher durch den Stadtrat für die jeweilige Wahlperiode neu beschlossen werden. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung, gefasst.
Im Anschluss daran stand eine zweite Satzung auf der Tagesordnung. Auch die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit soll regelmäßig auf ihre Aktualität oder anderweiten Änderungsbedarf überprüft werden. Die Höhen der Entschädigungssätze wurden hierzu mit anderen kommunalen Entschädigungssatzungen verglichen. Im Ergebnis beschloss der Stadtrat, die bisherigen Entschädigungssätze zunächst beizubehalten. Entfallen soll im Zusammenhang mit der in der Geschäftsordnung neu geregelten ausschließlichen elektronischen Ladung der Stadträte die zusätzliche Entschädigungspauschale, da auf einen gesonderten Druck der Stadtratsunterlagen nunmehr verzichtet wird. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den vorliegenden Entwurf bereits vorberaten. Der Beschluss wurde bei 18 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.
Mit der Fraktionsfinanzierungssatzung stand eine weitere Satzung auf der Tagesordnung. Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Rechtsstellung und Unterstützung der Fraktionen bei 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich. Der vorgelegte und anschließend auch beschlossene Entwurf entspricht der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Außerdem wurde der Entwurf in der Sitzung am 10.09.2024 den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses vorgestellt.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung. Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld beschloss mehrheitlich, bei 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen, den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24 d der Gemarkung Wünschendorf in 09514 Pockau-Lengefeld. Außerdem wurde die Bürgermeisterin beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Im weiteren Sitzungsverlauf beschloss der Stadtrat die Deckung der Mehraufwendungen der Maßnahme „Instandsetzung Museum Kalkwerk 1. BA – Dach Ofen IV; Schornsteine, Hängebank, Brückensystem“ durch liquide Mittel in Höhe von 160.000 Euro.
Das Vorhaben „Instandsetzung Museum Kalkwerk 1. Bauabschnitt – Dach Ofen IV; Schornsteine, Hängebank, Brückensystem“ wurde ursprünglich mit Gesamtkosten von 867.668,48 Euro bei dem Fördermittelgeber, dem Landesamt für Denkmalpflege, bewilligt. Die „PMO“- Mittel standen nur bis zum 31.12.2022 zur Verfügung, d.h. die Maßnahme hätte bis dahin fertiggestellt werden müssen. Infolge von enormen Auflagen der Denkmalschutzbehörde, der Corona-Zeit, der Ukraine-Krise mit Folgen auf die gesamte Wirtschaft und die Preisentwicklung kam es zum Bauverzug. Der 1. Bauabschnitt konnte bis heute nicht fertiggestellt werden. Die Stadt Pockau-Lengefeld hat zusammen mit dem Fördermittelgeber den Konsens erreicht, dass aufgrund der Überschreitung des Enddatums 31.12.2022 keine Rückforderung erfolgen wird. Dennoch sind aufgrund der o. g. Gründe Mehrkosten für diesen 1. BA eingetreten. Trotz Kürzungen der geplanten Bauaufgaben um ca. 200.000 Euro besteht eine Finanzierungslücke von ca. 190.000 Euro. Der beschlossene Betrag wird zur Deckung der Kosten für die zurzeit unmittelbar laufenden und beauftragten Bauarbeiten benötigt. Auch zukünftig besteht ein sehr hoher Sanierungsbedarf allein für die Substanzsanierung der Mauern an den Öfen und den verbindenden Funktionsgebäuden (Kugelmühle, Kaue). Die Mehraufwendungen sollen aus liquiden Mitteln finanziert werden. Diese stellen Eigenmittel von 120.000 Euro dar. Diese Sachlage lag bereits zum Inkrafttreten der Haushaltssperre am 06.09.2024 vor und wurde entsprechend berücksichtigt, da dies ein laufendes Vorhaben ist und ein Abschluss unerlässlich ist, um das Kalkwerk wieder für den normalen Besucherverkehr zu öffnen und vertragliche Verpflichtungen aus den Bauverträgen zu erfüllen.
Der Beschluss wurde einstimmig, bei 18 Ja-Stimmen, gefasst.
Im Anschluss an diese Beschlussfassung beschäftigte sich der Stadtrat mit der Anschaffung eines Kommunalgerätes UNIMOG.
Ein Kommunalfahrzeug vom Typ UNIMOG gehört seit vielen Jahren zur Ausstattung des Bauhof-Fuhrparks. Der Schwerpunkt bei der Auswahl des Fahrzeugtyps ist dabei in den Aufgaben des Winterdienstes zu sehen. Es wurden sowohl Vergleichsvarianten zum Einsatz von Fahrzeugen der Klassen LKW und Traktor als auch der Vergleich zur weiteren Miete des derzeit im Gebrauch befindlichen Fahrzeugs betrachtet. Unter Berücksichtigung aller Aspekte wurde die Variante zum Leasing eines Neufahrzeugs favorisiert, dabei musste die Möglichkeit, das Fahrzeug durch Barkauf zu erwerben (227.000,00 Euro), aufgrund der gegenwärtigen Haushaltsituation ausgeschlossen werden. Die Vergleiche zur Variantenauswahl in vergleichbaren Kommunen bestärkte das Ergebnis, einen Leasingvertrag abzuschließen.
Der Stadtrat beschloss daher einstimmig die Anschaffung eines Kommunalgerätes UNIMOG U 319 als Leasingfahrzeug. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, das dazu notwendige Rechtsgeschäft zum Abschluss eines Leasingvertrags abzuschließen. Die monatlichen Kosten sollen 2.700 Euro nicht übersteigen, entsprechende Vergleichsangebote sind einzuholen. Die erforderlichen Zahlungen sind in die Haushalte 2025 und alle Folgejahre der Vertragslaufzeit einzuordnen.
Zuletzt galt es wieder, die Annahme von Geld- und Sachspenden zu beschließen. Diesmal kam die Geldspende der Freiwilligen Feuerwehr Lengefeld zugute. Der Beschluss wurde einstimmig, bei 18 Ja-Stimmen, gefasst.
Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet voraussichtlich am 5. November im Ratssaal statt. Den genauen Zeitpunkt entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder dem Ratsinfosystem auf unserer Homepage.