Hinweis des Ordnungsamtes zu traditionellen Höhen- oder Hexenfeuern am 30. April

Die Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld möchte alle Bürger darauf hinweisen, dass für das Abbrennen von Traditionsfeuern am 30. April eine Erlaubnis der Stadt erforderlich ist.

Wir weisen drauf hin, dass die in der Genehmigung erteilten Auflagen unbedingt einzuhalten sind. Unter Anderem sind folgende Auflagen besonders WICHTIG:

  • Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen.
  • Es sind entsprechende Löschgeräte in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
  • Bei trockenem Wetter sowie bei erhöhter Waldbrandgefahr (ab Waldbrandstufe II) ist die Flammenhöhe auf 1 Meter zu begrenzen.
  • Durch das Abbrennen darf keine Gefährdung anderer Personen und Sachwerte erfolgen. Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
  • Für das Abbrennen ist nur naturbelassenes Holz erlaubt (kein Abbruchholz bzw. Hausmüll). Es darf nicht mit chem. Mitteln getränkt sein. Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
  • Das Feuer ist nach dem Abbrennen vollkommen zu löschen. Eine Nachkontrolle hat zu erfolgen.
  • Das Aufstapeln des Holzes darf frühestens am Tag vor dem Verbrennen erfolgen.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte im Funkenflugbereich das Gelände ausreichend befeuchtet werden.
  • Bei größeren Feuern ab 1m² Grundfläche ist ein Sicherungsposten einzusetzen. Der Holzaufbau für das Feuer ist so zu errichten, dass ein Umfallen in der Brandphase ausgeschlossen ist.

 

Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei steigender Gefährdungslage – in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung – die Genehmigungen für private Feuer zu widerrufen.

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