Im Freistaat sind 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028 Schöffen- und Jugendschöffen zu wählen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jeder werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 69 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Polizeivollzugsbeamten). Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Wie wird man Schöffe?
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus den Vorschlagslisten gewählt, die durch die Stadt- und Gemeinderäte aufgestellt und den Amtsgerichten zugeleitet werden. Jeder Interessierte kann sich ab sofort bis spätestens 30. April 2023 bei der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld, Hauptamt, Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld, als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen.
Bewerbungen und Vorschläge können formlos eingereicht werden, müssen aber Angaben zur Person (Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift und Beruf) enthalten. Idealerweise auch eine kurze Begründung, warum das Ehrenamt ausgeübt werden möchte.
Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie im Hauptamt der Stadtverwaltung und im Internet unter www.schoeffenwahl.de. Hier kann auch das Muster eines Bewerbungsbogens abgerufen werden.