Freistaat und Landessportbund fördern die Gewinnung Freiwilliger in Sportvereinen

Freistaat und Landessportbund fördern die Gewinnung Freiwilliger in Sportvereinen

Um dem Mangel an ehrenamtlich Engagierten in Sportvereinen entgegenzuwirken, fördern der Freistaat und der Landessportbund Sachsen die Gewinnung von Freiwilligen. Für das Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“ stehen für 2023 und 2024 je 250.000 Euro zur Verfügung.

Ziel ist das Finden und Binden sowie die Förderung der Ausbildung ehrenamtlich Engagierter in den sächsischen Sportvereinen. Durch die öffentlichkeitswirksame Unterstützung des freiwilligen Engagements im Rahmen dieses Haushaltstitels sollen die im Landessportbund organisierten Sportvereine, Landesfachverbände sowie Kreis-/Stadtsportbünde in ihrer gesellschaftlichen Funktion gestärkt werden.

Das Förderprogramm im Überblick

  • „Teil 1 – Ersterwerb von Lizenzen“
    • Kosten für den Ersterwerb von Lizenzen (abgeschlossene 1. Lizenzstufe) f. förderfähige Mitgliedsvereine im LSB
    • pro engagiertem Vereinsmitglied (ggf. anteilige) Ausbildungskosten bis zu einen Maximalbetrag von 250,00 EUR pro Kalenderjahr
  • „Teil 2 – Maßnahmen und Veranstaltungen“
    • Kosten für Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts bis max. 1.000 EUR pro Kalenderjahr, für
      • sportspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (Teilnahmegebühren für externe Lehrgänge, Honorare für Referentinnen und Referenten, Raummieten, Lehrmaterialien / pädagogisches Material)
      • sportspezifische Ausstattungen und Materialien zur Unterstützung der Engagierten (z.B. sportartspezifische Ausrüstung für Kampf- und Schiedsrichterinnen sowie Trainerinnen und Trainer)
      • Anschaffung von Vereinsverwaltungssoftware (z.B. Mitgliederverwaltung)
  • antragsberechtigt: aktive, gemeinnützige, förderfähige Mitgliedsvereine des LSB (ohne Beitragsrückstand bzw. offenes Rückforderungsverfahren)
  • keine Doppelförderung bereits geförderter Kosten (z.B. im Projekt Breitensportentwicklung)
  • Durchführungszeitraum: 01.01.2023 bis 30.11.2024
  • Erstattung in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Abrechnungsunterlagen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • Auszahlung nach Prüfung der Erstattungsfähigkeit und der Vorlage der vollständigen Rechnungsbelege, kein Rechtsanspruch auf Erstattung

 

weitere Informationen

FAQ’s

Förderkonzept

Quelle: Landessportbund Sachsen e. V. / wu

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