Anmeldung Schulanfänger 2026

Aufforderung an die Eltern der Schulanfänger 2026 zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 werden alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren sind, schulpflichtig. Alle Eltern haben lt. Schulgesetz die Pflicht, ihre Kinder anzumelden. Die Schulanmeldung findet zu folgenden Terminen statt:

Grundschule Lengefeld im Schulleiterzimmer:

Mittwoch        06.08.2025, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch       13.08.2025, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Grundschule Pockau im Sekretariat:

Montag            04.08.2025, 09:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag          05.08.2025, 09:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch         06.08.2025, 09:30 bis 12:00 Uhr und 16:30 bis 17:30 Uhr

Evangelische Grundschule Lippersdorf:

Eltern, die ihr Kind für das Schuljahr 2026/2027 in der Evangelischen Grundschule Lippersdorf anmelden wollen, müssen zuerst ihr Kind an der dem Hauptwohnsitz zugewiesenen Grundschule anmelden. Dort sollte jedoch auf die Absicht der Einschulung in Lippersdorf hingewiesen werden. Im Anschluss an diese Anmeldung kann das Kind an der Evangelischen Grundschule angemeldet werden.

Entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen-SOGS) vom 3. August 2004 erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger generell in der jeweils zum Einzugsgebiet (Schulbezirk) zugehörigen Schule. Die entsprechende Schulbezirkssatzung ab dem Schuljahr 2025/2026 der Stadt Pockau-Lengefeld wurde im Amtsblatt 10/2025 (17. Mai 2025) veröffentlicht. Sie kann unter www.pockau-lengefeld.de/stadtverwaltung/satzungen eingesehen werden. Eine Einsichtnahme der Satzung ist auch jederzeit bei der Stadtverwaltung möglich.

Laut Schulordnung Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713) geändert worden ist:

  • § 3 (2) „Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.“
  • § 3 (3) „Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, zu statistischen Zwecken mit. Schulen in freier Trägerschaft teilen bis zum 28. Februar des Einschulungsjahres der Schulaufsichtsbehörde zu statistischen Zwecken schriftlich mit, welche Kinder an der Schule in freier Trägerschaft zu Schuljahresbeginn aufgenommen und welche nicht aufgenommen werden. Hierbei sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie gesetzliche Vertreter und deren Anschriften, falls diese von der Anschrift des Kindes abweichen, anzugeben.“
  • § 3 (5) „Wünschen die Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirkes liegt, stellen sie unter Angabe der Gründe spätestens zum 15. Februar des Kalenderjahres einen Antrag auf Aufnahme an der Schule, die das Kind nach ihrem Wunsch besuchen soll.“

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde, der Nachweis des Masernimpfschutzes sowie ggf. der entsprechende Nachweis bei alleinigem Sorgerecht vorzulegen. Außerdem kann beim Besuch einer Kindertageseinrichtung zusätzlich die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden. Meldet nur ein Elternteil an, ist vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorzulegen.

Die Rückstellungen vom Schuljahr 2025/2026 müssen ebenfalls wieder neu für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet werden.

I. Lamprecht, Schulleiterin Grundschule Lengefeld
S. Lötzsch, Schulleiterin Grundschule Pockau
J. Kluge, Schulleiterin Ev. Grundschule Lippersdorf

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