Bürgermeister Ingolf Wappler eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.
In der ersten Beschlussfassung des Abends behandelte der Stadtrat die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer (Hebesatzung) der Stadt Pockau-Lengefeld. In Anbetracht der notwendigen finanziellen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt Pockau-Lengefeld sollten die Hebesätze wie folgt angehoben werden:
– für die Grundsteuer A von 315 % auf 400 %
– für die Grundsteuer B von 430 % auf 470 %.
Der Beschluss wurde bei 8 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Anpassung der Hebesatzung wurde im Verwaltungsausschuss am 10.10.2022 vorberaten und ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst.
Im Anschluss an diese Beschlussfassung beschäftigte sich der Stadtrat mit der Vergabe von Bauleistungen, welche den Abbruch des Gebäudes Nennigmühle 2 in Wernsdorf betreffen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass eine Firma aus Lugau den Abriss zu einem Gesamtpreis in Höhe von 70.128,01 Euro brutto durchführen soll. Über das Landesprogramm „Brachflächenrevitalisierung/Brachenberäumung“ liegt ein Zuwendungsbescheid mit einer Projektförderung in Höhe von 90 Prozent vor. Im Ergebnis mehrerer Vorortbesichtigungen und Gesamtbewertung des gefahrdrohenden Bauzustandes wurde dem Komplettabbruch durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zugestimmt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat die Durchführung des Projektes „Grundhafter Ausbau der Straßen Am Wasserturm und Huthaer Weg einschließlich Straßenbeleuchtung 1. und 2. Bauabschnitt im Stadtteil Wernsdorf“. Seitens der Stadtverwaltung wurden die Anträge auf Förderung über die Förderrichtlinie LEADER/2014 gestellt. Für den 1. Bauabschnitt liegt auch der Zuwendungsbescheid mit einem Fördersatz in Höhe von 65 Prozent vor. Die förderfähigen Ausgaben betragen 412.411,86 Euro. Für den 2. Bauabschnitt ist der Förderantrag in Bearbeitung. Eine Kostenberechnung für diesen Bauabschnitt sieht förderfähige Kosten in Höhe von 110.936,24 Euro vor. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, gefasst.
Außerdem wurde die Ausführung der beiden Projekte „Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Innenstadtbereich des Stadtteils Lengefeld“ und „Erneuerung der Straßenbeleuchtung George-Bähr-Str. in Forchheim“ beschlossen.
Bei den zu erneuernden Straßenbeleuchtungsanlagen in Lengefeld handelt es sich um zwei Teilabschnitte, welche sich an den innerstädtischen Hauptverkehrsachsen der Stadt Lengefeld befinden. Die Altanlagen, welche ein Alter von ca. 40 bis 50 Jahren aufweisen, sind technisch verschlissen und sollen zurückgebaut werden. Die derzeitige Versorgung der Bestandsleuchten erfolgt über Erd- bzw. Luftkabel, bei denen jedoch mehrere Kabelfehler vorhanden sind und Provisionen den derzeitigen Betrieb sichern.
Auf dem Teilabschnitt 1 (Augustusburger Straße 2 bis Einmündung Weststraße) ist vorgesehen, die neue Beleuchtungsanlage im stadtauswärts rechten Fußwegbereich komplett neu zu erstellen. Dazu sind ca. 8 neue Leuchten/Maste vorgesehen.
Auf dem Teilabschnitt 2 (Wolkensteiner Straße von Einmündung Lehngasse bis Einmündung Gewerbering) ist vorgesehen, eine neue Beleuchtungsanlage im stadtauswärts rechten Fußwegbereich mit ca. 5 neuen Leuchten zu erstellen.
Für die Maßnahme liegt ein Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie LEADER/2014 mit einem Fördersatz von 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben vor. Eine Kostenberechnung für diesen Bauabschnitt sieht förderfähige Kosten in Höhe von 169.036,64 Euro vor. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, gefasst.
Die zu erneuernde Straßenbeleuchtungsanlage in Forchheim befindet sich an der Kreisstraße K8113, welche die Hauptverkehrsstraße in Forchheim darstellt. Im Zuge des grundhaften Ausbaus der George-Bähr-Straße, welcher durch den Erzgebirgskreis durchgeführt wird, soll im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme auf dem ersten Abschnitt mit einer Länge von 340 Metern und auf dem zweiten Abschnitt auf einer Länge von 1.075 Metern eine neue Beleuchtungsanlage installiert werden. Es ist dazu eine Erdverkabelung herzustellen und insgesamt 40 neue Leuchten/Maste zu installieren. Für diese Maßnahme liegen bereits zwei Zuwendungsbescheide nach der Förderrichtlinie LEADER/2014 mit einem Fördersatz von 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben vor. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, gefasst.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Stadtrat mit der Zuschussgewährung für die Kinder- und Jugendarbeit in gemeinnützigen Vereinen, die ihren Sitz in Pockau-Lengefeld haben. Die neue Form der finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen unserer Stadt wurde erstmals 2022 umgesetzt. Damit sollen früher bestehende Ungleichheiten in der finanziellen Unterstützung der Vereine, die auch Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlichen leisten, verringert werden. Aus der Sicht der Stadtverwaltung hat sich die Neuregelung bewährt. Deshalb wurde vorgeschlagen, die Regelung für das Jahr 2023 zu übernehmen. Aufgrund der finanziellen Situation können diese Mittel nicht zusätzlich bereitgestellt werden, weshalb auch für das kommende Jahr eine Umverteilung aus den Ortschaftsratsbudgets erfolgen sollte. Nach kontroverser Diskussion folgte die Mehrheit der Stadträte dem Antrag der Freien Wähler, den Beschluss nicht zu fassen und den Gegenstand an den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Zuletzt galt es wieder, die Annahme von Geld- und Sachspenden zu beschließen. Diesmal kamen diese dem Stadtfest, der Freiwilligen Feuerwehr Lengefeld, der Freiwilligen Feuerwehr Wernsdorf, der Oberschule Lengefeld und der Kindertagesstätte Pockau zugute. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet voraussichtlich am 6. Dezember im Ratssaal statt. Den genauen Zeitpunkt entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder unserer Internetseite.