Am 30. Mai traf sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld zu seiner 4. Sitzung im Jahr 2023.
Bürgermeister Ingolf Wappler eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.
Nach den Informationen des Bürgermeisters und einer Bürgerfragestunde beschloss der Stadtrat die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 der Stadt Pockau-Lengefeld.
Entsprechend den Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts ist jährlich eine Haushaltssatzung aufzustellen. Für die Jahre 2023 und 2024 hat die Verwaltung mit Unterstützung der B & P Kommunalberatung Dresden erneut einen Doppelhaushalt aufgestellt. Der Entwurf zum Doppelhaushalt lag im Zeitraum vom 03.05.2023 bis zum 11.05.2023 öffentlich aus.
Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, gefasst.
Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat, dass auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 und für das Haushaltsjahr 2024 verzichtet wird.
Auf der Grundlage des § 88b Sächsische Gemeindeordnung kann auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet werden. Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen. Für alle Beteiligungen wird die Entwicklung des Eigenkapitals in der Vermögensrechnung unter den Finanzanlagen jährlich ebenso erfasst wie die Beteiligungen selbst. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichtes. Daher soll auf die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses verzichtet werden, denn dieser würde weitere zeitliche und personelle Ressourcen binden und keine besseren Erkenntnisse für die Steuerung der Beteiligungen für den Stadtrat hervorbringen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, gefasst.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat die Neufassung der Satzung der Stadt Pockau-Lengefeld zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen (Schulbezirkssatzung) ab dem Schuljahr 2023/2024. Am 24. Januar 2023 hat der Stadtrat die Schulbezirkssatzung neu beschlossen. Im Rahmen der Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Klasse 1 ab dem Schuljahr 2023/2024 ergab sich im Zusammenhang mit dem sogenannten „Geschwisterbonus“ infolge der Schulbezirksregelung von 2020 die Notwendigkeit zur Anpassung der Satzung ab dem Schuljahr 2023/2024. Die Neuregelung ist im Sinne der betroffenen Eltern und wurde im Vorfeld individuell mit ihnen abgestimmt.
Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, gefasst.
Im Tagesordnungspunkt acht beschloss der Stadtrat, aufgrund eines Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses, die Wasserwehrsatzung für die Stadt Pockau-Lengefeld.
Angesichts von nicht kalkulierbaren Gefahrenlagen durch Hochwasser- und Starkregenereignisse ist die Wasserwehrsatzung eine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Das Heranziehen notwendiger Helfer über die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr hinaus und gegebenenfalls erforderlicher Technik ist in dieser Satzung geregelt. Die Satzung findet Anwendung im gesamten Stadtgebiet.
Weiterhin eröffnet eine gültige Wasserwehrsatzung auf der Grundlage der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2018 die Anschaffung notwendiger Technik mit einem Fördersatz von 75 Prozent. Die für die Förderung notwendige Ausbildung von Angehörigen der Wasserwehr an der Landesfeuerwehrschule Nardt wurde von einigen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr bereits erfolgreich absolviert.
Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, gefasst.
Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vom 3. Januar 2023 verpflichtet die Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Vorschlagslisten für Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028. Die Stadt Pockau-Lengefeld ist verpflichtet, mindestens 5 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadträte, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Da damit die Mindestanzahl für die Vorschlagsliste nicht zustande gekommen ist, macht sich eine erneute Befassung mit dem Thema erforderlich.
In den nächsten drei Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Stadtrat mit der Vergabe von Bauleistungen. Diese wurden wie folgt beschlossen:
Ersatzneubau Kindertagesstätte Wernsdorf
- Los 25 (Außenanlagen 2. BA Garten ohne Spielgeräte): Den Auftrag erhält eine Firma aus dem Stadtgebiet. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, gefasst.
- Los 26 (Abbrucharbeiten Bestandsgebäude Kita Wernsdorf): Den Auftrag erhält eine Firma aus Lichtenberg. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, gefasst.
Grundhafter Ausbau Straße des Friedens im Stadtteil Pockau
- Los 01 (Straßenbau): Den Auftrag erhält eine Firma aus Annaberg-Buchholz. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, gefasst.
Der Tagesordnungspunkt Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens auf Initiative des Vorhabenträgers Firma Solarstrom 24 wurde auf Antrag eines Stadtrates, dem die Mehrheit der Räte folgte, vertagt.
Zuletzt galt es wieder, die Annahme von Geld- und Sachspenden zu beschließen. Diesmal kamen die Geldspenden der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Pockau zugute. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet voraussichtlich am 27. Juni im Ratssaal statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder dem Ratsinformationssystem auf unserer Internetseite.