Bürgermeisterin Elke Schmieder eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.
Als erste Beschlussvorlage stand der jährliche Wirtschaftsplan 2024 für den Körperschaftswald der Stadt Pockau-Lengefeld auf der Tagesordnung.
Für die Durchführung der Bestandspflege des Stadtwaldes durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Marienberg, ist eine Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2024 durch den Stadtrat erforderlich. Dieser bestätigte den Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald für das Wirtschaftsjahr 2024 einstimmig.
Im Anschluss an diese Beschlussfassung beschäftigte sich der Stadtrat mit der Stellungnahme zur Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Chemnitz über die Aufstellung des Raumordnungsplanes Wind (ROPW).
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat am 25.01.2024 die Unterlagen des ROPW für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen. Zu diesen Unterlagen konnten im Zeitraum vom 16.02.2024 bis 05.04.2024 Stellungnahmen abgegeben werden. Vorsorglich wurde jedoch seitens der Bauverwaltung eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme beantragt, die auch genehmigt wurde.
Seitens der Freien Wähler wurde in der Stadtratssitzung der Antrag gestellt, die Angelegenheit an den Verwaltungsausschuss zu verweisen, um in diesem Gremium die Stellungnahme intensiver erläutern und ggf. abändern zu können, bevor der Stadtrat hierüber beschließt.
Der Grundsatzbeschluss „Grundsteuerreform aufkommensneutral und transparent umsetzen“ stand als nächster Punkt auf der aktuellen Tagesordnung.
Die Stadträte beschlossen:
- Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Stadt Pockau-Lengefeld verändern. Deshalb wird die Stadt ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Stadtrat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das städtische Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde.
- Die Verwaltung wird gebeten,
– bis zum dritten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben.
– im Herbst 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Vergabe von Ingenieursleistungen für die Baumaßnahme „Straßenentwässerungsanlagen Schützenhöhe/Waldweg“ im Stadtteil Pockau beschloss der Stadtrat einstimmig. Der Stadtrat beauftragte die Bürgermeisterin, die Ingenieurleistungen für diese Baumaßnahme für die Planungsleistungen zur Grundlagenermittlung (einschl. Hydrologie) und dem Vergabeabschnitt 1 (Gabelung Waldweg bis Schützenhöhe Gabelung zum Haus Nr. 3) an ein Ingenieurbüro in Chemnitz zu einem Gesamtpreis in Höhe von 82.524,79 € in Auftrag zu geben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Nach dieser Beschlussfassung beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Realisierungsvertrag zur Mitnutzung von Kabelführungssystemen der DB RegioNetz.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Realisierungsvertrag für die Mitbenutzung von Kabelführungssystemen nach § 77d Telekommunikationsgesetz abzuschließen. Mit dem Vertrag gestattet die Erzgebirgsbahn der Stadt Pockau-Lengefeld auf der Strecke Reitzenhain – Flöha die Errichtung des Kabelkanals mit einer Länge von ca. 680 m und später die Belegung der Strecke mit Lichtwellenleitern. Die Gesamtkosten in Höhe von 154.862,02 Euro trägt die Stadt Pockau-Lengefeld. Der Kabeltrog geht nach Fertigstellung in das Eigentum der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH über.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat, den Nutzungsvertrag zur Trassennutzung für das Einlegen eines LWV-Kabels in den Kabeltrog der Erzgebirgsbahn für die Mitbenutzung für Kabelführungssystemen nach § 77d Telekommunikationsgesetz abzuschließen. Mit dem Vertrag gestattet die Erzgebirgsbahn der Stadt Pockau-Lengefeld auf der Strecke Reitzenhain – Flöha die Nutzung des Kabelkanals mit einer Länge von ca. 4,265 km, um später die zu verlegenden Leerrohre mit Lichtwellenleitern zu belegen. Die Gesamtkosten in Höhe von 2.903,06 Euro sind ein jährlich zu entrichtendes Nutzungsentgelt, was von der Stadt Pockau-Lengefeld zu tragen ist. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.