Am 23. April traf sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld zu seiner 5. Sitzung im Jahr 2024.

Bürgermeisterin Elke Schmieder eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Die erste Beschlussfassung des Abends betraf die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 07.11.2018.
Die Hauptsatzung der Stadt Pockau-Lengefeld wurde am 6. November 2018 vom Stadtrat beschlossen. Geregelt ist darin die Stellvertretung der Bürgermeisterin unter anderem durch die Bestellung von Bediensteten der Stadtverwaltung. Die danach erfolgte Bestellung einer Bediensteten zur internen Stellvertreterin wurde zum 30.11.2023 widerrufen. Eine Neubestellung entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung ist derzeit nicht vorgesehen. Aktuell befindet sich die Satzung in einer grundsätzlichen Überarbeitung. Es ist jedoch noch nicht konkret absehbar, wann mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen gerechnet werden kann. Daher soll die Stellvertretung der Bürgermeisterin im Rahmen einer Änderungssatzung zunächst separat neu geregelt und damit sichergestellt werden.
Der Stadtrat beschloss daher mehrheitlich, bei 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pockau-Lengefeld.

Die Änderung des Verwaltungsvertrages mit der Stadtwerke Marienberg GmbH für den kommunalen Wohnungsbestand stand als nächster Punkt auf der Tagesordnung.
Auf der Grundlage des Verwaltungsvertrages besorgt die Stadtwerke Marienberg GmbH die Verwaltung und die Kassengeschäfte des kommunalen Wohnungsbestandes für die Stadt Pockau-Lengefeld. Der Verwaltungsvertrag wurde inhaltlich überarbeitet und dem aktuellen Rechtsstand angepasst. Ebenso wurden alle notwendigen gesetzlichen Grundlagen, wie von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erzgebirgskreis gefordert, zur Übertragung der Kassengeschäfte gemäß der SächsKomKBVO aufgenommen. Die Stadtwerke Marienberg GmbH hat monatlich alle Erträge und Aufwendungen gesondert für jedes Objekt gegenüber der Stadtkasse abzurechnen und die Zahlungsbelege zu überlassen.
Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss hierfür erlassen. Der Stadtrat stimmte daher der Änderung des Verwaltungsvertrages für den kommunalen Wohnungsbestand mit der Stadtwerke Marienberg GmbH in der vorgelegten Fassung zu. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und ist, bezüglich der Übertragung der Kassengeschäfte, der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Im Finanz- und Ergebnishaushalt 2023 wurden Planansätze veranschlagt, welche nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommen wurden. Es handelt sich um zu übertragene Mittel für begonnene Investitionen, Instandhaltungsmaßnahmen und für bereits im Jahr 2023 erteilte Aufträge, die bis zum 31.12.2023 nicht umgesetzt wurden. Eine Übertragung nach 2024 ist erforderlich, um die Finanzierung der Maßnahmen zu sichern.
Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld beschloss daher mehrheitlich, bei 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Übertragung der Haushaltsermächtigungen für im Jahr 2023 begonnene Maßnahmen und erteilte Aufträge in das Haushaltsjahr 2024.

Der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung in der Stadt Pockau-Lengefeld, für ein Flurstück der Gemarkung Wünschendorf, stand im Anschluss an die Übertragung der Haushaltsermächtigungen auf der Tagesordnung.
Städte und Gemeinden können in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Die Stadt Pockau-Lengefeld macht mit der vorliegenden Vorkaufsrechtssatzung von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Das Satzungsgebiet erstreckt sich ausschließlich auf ein Flurstück von ca. 810 m² der Gemarkung Wünschendorf, welches, mit Ausnahme eines kleinen Gartenhäuschens aus Holz, derzeit unbebaut ist.
Unmittelbar an der Grenze zum Satzungsgebiet befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wünschendorf. Das Gerätehaus selbst befindet sich baulich in einem guten Zustand, jedoch sind die Platzverhältnisse an dem Standort sehr beengt. Die perspektivische Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges setzt eine Erweiterung der Fahrzeughalle voraus. Darüber hinaus sind zusätzliche Stellplätze am Gerätehaus dringend erforderlich. Für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses und die damit verbundene Erhöhung der räumlichen Kapazitäten wird die angrenzende Fläche des Satzungsgebietes zwingend benötigt. Erst durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann eine bauliche Erweiterung unter weitestgehendem Erhalt des bestehenden Feuerwehrgerätehauses ermöglicht werden.
Mit dem Inkrafttreten der Vorkaufsrechtssatzung wird an der im Geltungsbereich liegenden Fläche ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Pockau-Lengefeld begründet. Dies hat den Vorteil, dass die Stadt sich an dem Grundstück im Verkaufsfall das Eigentum verschaffen kann. Ob das Vorkaufsrecht jedoch auch ausgeübt wird, entscheidet die Stadt im Verkaufsfall gesondert. Die Satzung führt nicht dazu, dass das Eigentum an dem Flurstück der Stadt im Verkaufsfall zwingend zu überlassen ist. Die Satzung verschafft der Stadt lediglich die Möglichkeit, mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu den Konditionen des Erst-Kaufvertrages abzuschließen; ohne die Satzung bestünde diese Möglichkeit nicht.
Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO durch die Bürgermeisterin auszufertigen. Nach erfolgter Ausfertigung ist die Satzung (nebst Hinweisen) gemäß § 25 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Stadtrat beschloss den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung mehrheitlich, bei 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet voraussichtlich am 28. Mai im Ratssaal statt. Den genauen Zeitpunkt entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder unserer Internetseite.

Kategorie: Stadtrat
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