Am 18. April traf sich der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld zu seiner 3. Sitzung im Jahr 2023. Bürgermeister Ingolf Wappler eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.
Nach den Informationen des Bürgermeisters und einer Bürgerfragestunde legte der Stadtrat die Termine für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Pockau-Lengefeld wie folgt fest:
- Der Stadtrat bestimmt den 24. September 2023 als Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Pockau-Lengefeld.
- Der Stadtrat beschließt, einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang am 22. Oktober 2023 durchzuführen.
Am 30. November endet die Amtszeit von Bürgermeister Ingolf Wappler nach Ablauf von 7 Jahren. Gemäß § 50 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung ist die Wahl eines neuen Bürgermeisters frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltermin, auch der eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgangs, musste demnach zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober 2023 festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung aller notwendigen wahlorganisatorischen Belange wurden diese beiden Termine von der Stadtverwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen und von diesem auch bestimmt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die in § 39 Abs. 2 Kommunales Wahlgesetz vorgeschriebene Bekanntmachung des Wahltages erfolgt im Amtsblatt der Stadt Pockau-Lengefeld am 24. Juni 2023.
Weiterhin beschloss der Stadtrat die namentliche Festlegung der Funktionen im Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl am 24. September 2023 sowie einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang am 22. Oktober 2023 wie folgt:
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses: Frau Sabine Klaus
1. Beisitzerin und Schriftführerin: Frau Ria Gorzize
2. Beisitzer: Herr Holger Stopp
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Gerd Glöckner
Stellv. 1. Beisitzerin und stellv. Schriftführerin: Frau Ines Münzner
Stellv. 2. Beisitzerin: Frau Petra Enger.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) Lengefeld „Stadtkern/Wohngebiet Schulstraße“ inklusive Teilfortschreibung mit Stand März 2023 als Fördergebietskonzept und Grundlage der Neubeantragung des Teilgebietes Lengefeld „Schulstraße/Schwimmbadstraße“ im Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.
Angesichts der geplanten Neuausrichtung der Städtebauförderprogramme sowie zahlreicher neuer kurz- und mittelfristiger Investitionsvorhaben in Pockau-Lengefeld sollte im Rahmen vertiefender Gebietskonzepte der Handlungsbedarf untersucht werden. Ziel ist die Antragsstellung von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenbündeln im Rahmen einer Gebietskulisse bzw. einer Fachförderung. Neben Lengefeld wurde dahingehend 2021 auch ein Gebietskonzept für zentrale Bereiche in Pockau erarbeitet. Das Untersuchungsgebiet in Lengefeld mit der Bezeichnung „Stadtkern/Wohngebiet Schulstraße“ umfasst rund 27 ha mit dem Stadtkern und östlich angrenzenden Bereichen.
Nachdem bereits Anfang 2021 auf Basis des ursprünglichen Konzeptes ein Neuantrag für den östlichen Teilbereich geplant war, konnte dies Ende 2022 konkretisiert und zum 31.01.2023 in Form eine Neuantrags im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ realisiert werden. Der notwendige Gebietsbeschluss für das 12 ha große und beantragte Fördergebiet erfolgte dazu am 24.01.2023 in der Stadtratssitzung. Seit der ursprünglichen Untersuchung des Gebietes hat sich der Handlungsdruck im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (Schulstandort und Freibad) nochmals verschärft. Da eine Fachförderung nicht oder nur für Bauabschnitte in Aussicht steht, gleichzeitig aber ein Bündel an Maßnahmen gerade auch zur Zukunftssicherung der Wohnquartiere sowie eine ganzheitliche Entwicklung erforderlich ist, wird eine Gebietsförderung avisiert.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Im vorletzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Stadtratssitzung beschäftigten sich die Mitglieder des Stadtrates mit der Vergabe von Bauleistungen am Neubau des Feuerwehrgerätehaues in Pockau. Der Stadtrat beschloss, die Maler- und Bodenbelagsarbeiten an eine Firma aus Crimmitschau zu vergeben. Diese gab mit einem Gesamtpreis von 41.286,97 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot ab. Der Ausführungszeitraum ist vom 24.04. bis 21.07.2023 vorgesehen. Der Beschluss wurde mehrheitlich, bei 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Ausschluss aufgrund von Befangenheit laut § 20 SächsGemO, beschlossen.
Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am 30. Mai im Ratssaal statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln oder dem Ratsinformationssystem auf unserer Internetseite.